Dienstag, 31. August 2010

OLG Brandenburg setzt Entscheidung des BVerfG um: Teilsorgerecht für den nichtehelichen Vater

Gerade einen Monat ist der Beschluss des BVerfG, Az 1 BvR 420/09 alt, da setzt ihn das OLG Brandenburg bereits um. Es hat einem nichtehelichen Vater Teile des Sorgerechts übertragen.

Montag, 30. August 2010

BGH Begrenzung von Krankheitsunterhalt nach § 1578 b BGB

Auch beim Krankheitsunterhalt endet irgendwann die nacheheliche Solidarität, und zwar auch, wenn die Allgemeinheit statt des Unterhaltspflichtigen einspringen muss. Daher kann auch der Krankheitsunterhalt nach § 1578 b BGB begrenzt werden. Zu den Voraussetzungen hat der BGH sich jetzt wie folgt weiter geäußert:

BGH zur Ausgleichspflicht für ein Darlehen zur Finanzierung einer gemeinsamen Eigentumswohnung

Hat ein Ehegatte zur Finanzierung einer von den Eheleuten gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung allein ein Darlehen aufgenommen und bis zur Trennung auch dessen Rückzahlung allein übernommen, liegt darin nicht zwingend eine ehebedingte Zuwendungen zu Gunsten des anderen Ehegatten. Der andere Ehegatte kann unter gewissen Umständen ausgleichspflichtig sein. Das hat der BGH jetzt entschieden:

Donnerstag, 26. August 2010

BGH zu den Voraussetzungen der Abänderung eines Versäumnisurteils

Erst vor kurzem hat der BGH entschieden ( BGH NJW 2010, 2437, Az.: XII ZR 98/08), dass bei Abänderung eines Versäumnisurteils, das auf Zahlung von Unterhalt gerichtet ist, für die Frage, ob sich die Verhältnisse nach Schluss der mündlichen Verhandlung wesentlich geändert haben, nicht die Tatsachen maßgeblich sind, die dem Urteil zu Grunde liegen (denn diese basieren ja nur auf dem Kläger-Vortrag und müssen deshalb nicht stimmen) sondern die Tatsachen, die im maßgeblichen Zeitpunkt (Ende der Einspruchsfrist) wirklich vorgelegen haben. Die genannte Entscheidung befasste sich mit den Einkommensverhältnissen eines Unterhaltsschuldners. Nun hat der BGH entschieden, dass dieses Prinzip entsprechend gilt, wenn Unterhalt aus dem Vermögen gezahlt werden muss.

BGH: Keine Berücksichtigung einer Abfindung beim Unterhalt

Wird einem geschiedenen Unterhaltspflichtigen Ehegatten nachträglich und unerwartet eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes gezahlt, verdient er dann anderswo das gleiche Geld und benutzt die Abfindung zur Rückzahlung von Schulden, die unterhaltsmindernd in Ansatz gebracht worden waren, kann die Abfindung gleichwohl nicht zu Gunsten der geschiedenen Ehefrau unterhaltserhöhend berücksichtigt werden.

BGH: Kindesunterhalt und Splittingvorteil aus neuer Ehe

Seit längerem ist der BGH der Ansicht, dass sich ein steuerlicher Vorteil, den ein Elternteil deshalb hat, weil er durch gemeinsame steuerliche Veranlagung mit einem neuen Ehegatten weniger Steuern zahlen muss (Splittingvorteil) erhöhend auf den Kindesunterhalt (auch für die Kinder aus der vorherigen Beziehung) auswirkt. Diese Rechtsprechung hat der BGH mit Urteil XII ZR 160/08 vom 02.06.2010 = NJW 2010, 2515 ein weiteres Mal bestätigt:

BGH: Abänderung eines Prozessvergleichs wegen Unterhaltsbefristung

Ein über die Zahlung von Unterhalt abgeschlossener Prozessvergleich kann, wenn mit ihm erstmals nachehelicher Unterhalt festgesetzt wurde, auch dann dahingehend abgeändert werden, dass der Unterhalt nun zu befristen ist, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht geändert haben.

Sonntag, 22. August 2010

Im Fokus: BGH zur Abänderung eines Unterhalts-Versäumnisurteils

Zu BGH NJW 2010, 2437, Az.: XII ZR 98/08

Das Urteil geht in seiner rechtlichen Argumentation völlig in Ordnung, gleichwohl hat man, wenn man das tatsächliche Ergebnis betrachtet, ein komisches Gefühl:

BGH zur Abänderung eines Versäumnisurteils über Kindesunterhalt

Wer (ohne Gegenwehr) ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, mit dem er, weil sein Einkommen zu hoch eingeschätzt wurde, zu überhöhten Unterhaltszahlungen verurteilt wird, bekommt später Schwierigkeiten, dieses Urteil abändern zu lassen. Denn Grundlage für die Abänderung ist nicht das zu hoch eingeschätzte Einkommen, auf dem das damalige Urteil basiert, sondern dasjenige, was der Unterhaltszahler seinerzeit tatsächlich hatte. Das hat der BGH jetzt entschieden.

Donnerstag, 19. August 2010

OLG Celle zum Kindesunterhalt: Bachelor-und Master-Studiengang sind einheitliche Ausbildung

(Sem) Das unterhaltsberechtigte Kind hatte den Bachelor-Studiengang absolviert und sich im gleichen Fach für den Master-Studiengang immatrikuliert. Der unterhaltspflichtige Vater wollte nicht mehr weiter Unterhalt zahlen und begründete das damit, die Ausbildung sei beendet. Der Master-Studiengang stelle eine zweite Ausbildung dar, für die er nicht mehr zahlen müsse.

OLG Saarbrücken: Keine Berücksichtigung von Darlehensraten beim Kindesunterhalt

Nach dem OLG Saarbrücken gelten, wenn es um die Berücksichtigung von Darlehensraten bei der Berechnung des Unterhalts geht, beim Kindesunterhalt die gleichen Regeln wie beim Ehegattenunterhalt.

BGH zur Begrenzung von Krankheitsunterhalt nach § 1578 b BGB

 Auch der Bundesgerichtshof hat zur Frage, inwieweit nach § 1578 b BGB Krankheitsunterhalt begrenzt (also befristet oder der Höhe nachbeschränkt) werden kann, noch einmal zusammengefasst Stellung genommen, vergleiche XII ZR 140/08 = FamRZ 2010, 629 ff. er hat ausgeführt:

OLG Karlsruhe zum Ausbildungsunterhalt - Rücksicht auf beengte finanzielle Verhältnisse des Zahlers

Verlangt ein volljähriges Kind Unterhalt, weil es sich noch in der Ausbildung befindet, dann muss grundsätzlich auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten Rücksicht genommen werden. Hat dieser Unterhaltspflichten gegenüber weiteren Kindern aus einer weiteren Verbindung, dann hat der Unterhaltsberechtigte hierauf Rücksicht zu nehmen. Dies hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 30.09.2009, Az.: 2 WF 96/09, = FamRZ 2010,737 jetzt entschieden.

BGH: Lange Dauer der Ehe hindert die Befristung des Aufstockungsunterhalts nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F. grundsätzlich nicht.

Mit dieser Entscheidung vom 12.4.2006, Az. XII ZR 240/03 läutete der BGH den Paradigmenwechsel im Unterhaltsrecht ein.

Sonntag, 15. August 2010

OLG München: keine Aufrechnung gegen Anspruch auf Nachteilsausgleich wegen steuerlichem Realsplitting

Das OLG München (Entscheidung vom 15.04. 2010, 33  WF 399/10 = BeckRS 2010,15760) hat einmal mehr für die strikte Einhaltung des Prinzips des § 394 S. 1 BGB plädiert:

OLG Jena: kein Sachverständigengutachten im Eilverfahren

Um die Dauer von Eilverfahren so gut wie möglich zu verkürzen hat das OLG Jena (Urteil vom 31.05.2010, Aktenzeichen 1 UF 70/10) festgestellt:

Zwar kann eine Eilentscheidung, insbesondere eine einstweilige Anordnung oft im Ergebnis die Endentscheidung schon vorwegnehmen. Deshalb müssen die zur Verfügung stehenden Aufklärungs-und Prüfungsmöglichkeiten nach Möglichkeit ausgeschöpft werden.

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens kommt im Eilverfahren jedoch normalerweise nicht in Betracht.

Insgesamt gilt: Wegen der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten kann kein Eilverfahren das Hauptsache-Verfahren ersetzen.

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BGH: Prüfung elternbezogener Gründe beim Betreuungsunterhalt - kein pauschaler Abzug eines Betreuungsbonus

Elternbezogene Gründe für den Betreuungsunterhalt sind laut BGH (Urteil vom 21.4.2010 - XII ZR 134/08 = BeckRS 2010, 12510) vorrangig dann zu prüfen, wenn Betreuungsunterhalt aus kindbezogenen Gründen nicht mehr infrage kommt. Die Berücksichtigung solcher Gründe ist Ausdruck nachehelicher Solidarität. Maßgeblich ist dabei das in der Ehe gewachsene Vertrauen in die vereinbarte oder praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Betreuung ( BT-Drucks. 16/6980 S.9). Solche Umstände gewinnen vor allem bei längerer Ehedauer oder bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit zwecks Kindererziehung an Bedeutung.

BGH: Voraussetzung des Betreuungsunterhalts bei drei Kindern

Ein weiteres Mal hat der Bundesgerichtshof (mit Urteil vom 21.04. 2010 = XII ZR 134/08= BeckRS 2010, 12510) jede Pauschalierung abgelehnt, wenn es darum geht, die Voraussetzungen für einen Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB festzustellen:

Samstag, 14. August 2010

OLG Frankfurt zur Beweislast für Zugang eines Telefax

Wer eine Frist wahren will, versendet häufig einen Schriftsatz per Telefax. Das ist Anwalts-Alltag. Der Zugang eines Faxes ist jedoch nicht einfach zu beweisen. Allein die Vorlage eines Sendeberichts mit "OK"-Vermerk erbringt noch keinen Anscheinsbeweis dafür. Er zeigt nämlich nur die Herstellung der Verbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät an, kann aber nicht ausschließen, dass die Datenübermittlung eventuell an einer Unterbrechung oder Störungen im öffentlichen Netz gescheitert ist (so BGH, NJW 1995, 665).

Das OLG Frankfurt hat jetzt mit Urteil vom 05.03.2010, Az.: 19 U 213/09 die Darlegungslast für den Fax-Nutzer erheblich erleichtert.

Dienstag, 10. August 2010

BGH: Sorgfalt des Anwalts bei Fristwahrung - Ausgangskontrolle für die Einreichung von Schriftsätzen per Fax

Nach der Entscheidung des BGH vom 07.07.2010, Az.: XII ZB 59/10 reicht es nicht, wenn der Anwalt sein Büro ausdrücklich im Einzelfall anweist, einen Schriftsatz zum Zwecke der Fristwahrung an das Gericht zu faxen. Er muss überdies - am besten durch allgemeines schriftliche Anweisung - Sorge für die Durchführung einer Ausgangskontrolle wie folgt treffen:

OLG Düsseldorf - Streitwerterhöhung im einstweiligen Anordnungsverfahren

OLG Düsseldorf - Beschluss vom 29.07.2010, Az.: 7 WF 51/10 = BeckRS 2010, 18159 - eine anwaltsfreundliche Entscheidung:

Der Verfahrenswert für eine einstweilige Anordnung kann den Wert der Hauptsache erreichen, wenn im einstweiligen Anordnungsverfahren mit einem Vergleich der Streit der Beteiligten umfassend geregelt und beigelegt wird.

Gut in Unterhaltssachen, in denen der Gegenstandswert im EA-Verfahren ja nur den sechsfachen Monatsbetrag beträgt, oft genug aber die gesamte Unterhaltsforderung incl. der Rückstände vergleichsweise erledigt wird. Hier sollte man bei der Gegenstandswertfestsetzung einen Ausdruck der Originalentscheidung parat haben und wenigstens versuchen, das Gericht zum Nachdenken zu bringen. Viel Erfolg!

Montag, 9. August 2010

BGH zur Verfahrenskostenhilfe und zur Beiordnung eines Anwalts nach § 78 II FamFG

Aus dem Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip folgt das Gebot, Bemittelte und Unbemittelte weitestgehend gleichzustellen. Demzufolge hat das BVerfG bereits mehrfach entschieden, dass einem Unbemittelten immer dann ein Anwalt beizuordnen ist, wenn ein Bemittelter in gleicher Lage vernünftiger Weise einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte, vgl. BVerfG, Beschluß vom 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96 = NJW 1997, 2103, 2104; Beschluß vom 22.06.2007 - 1 BvR 681/07 = NJW-RR 2007, 1713, 1714 und Beschluss v. 06.05.2009, 1 BvR 439/08.

Sonntag, 8. August 2010

OLG Celle: Verfahrenskostenhilfe - keine Beiordnung eines Anwalts bei einstweiliger Gewaltsschutz-Anordnung

Die Bundesländer beklagen die hohe finanzielle Belastung durch die Verfahrenskostenhilfe. Der Gesetzgeber trug dem Rechnung, indem er in § 78 Abs. 2 FamFG die Beiordnung eines Anwalts nur vorsieht, wenn wegen der Schwierigkeit der Sache-und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint. Dabei ist gemäß BT-Drucks. 16/6308 die Erforderlichkeit der Beiordnung nach objektiven Kriterien zu bemessen.

Ein Teil der Gerichte hat sich den Sparwillen der Länder und die Intention des Gesetzgebers zu Herzen genommen. Insbesondere das Amtsgericht Hannover und ihm folgend das OLG Celle wollen die Beiordnung restriktiv handhaben und haben (Beschluss des OLG Celle vom 07.07.2010, Az.: 10 WF 215/10) hierzu recht rustikale Regeln aufgestellt:

Samstag, 7. August 2010

Bundesverfassungsgericht stärkt Sorgerecht nichtehelicher Väter

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2010, Az. 1 BvR 420/09 (hier die Pressemitteilung des Gerichts) die §§ 1626a I 1 und 1672 I BGB in ihrer derzeitigen Form für verfassungwidrig erklärt. Ähnlich wie schon der  Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte (Urteil vom 03.12.2009, Az.: 22028/04 - Zaunegger ./. Deutschland) hat er sich auf den Standpunkt gestellt, dass es nicht angeht, die Teilhabe des nichtehelichen Vaters an der elterlichen Sorge für das Kind von der Zustimmung der Mutter abhängig zu machen, ohne die gerichtliche Überprüfung der Mutter-Entscheidung zuzulassen.

OLG Stuttgart zum Verfahrenswert beim Versorgungsausgleich

Der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs wird nach § 50 Abs. 1 FamGKG ermittelt. Der so ermittelte Wert kann nach Abs. 3 der Vorschrift herab-oder heraufgesetzt werden, wenn er nach den Umständen des Einzelfalles unbillig erscheint. Diese Regeln hat das OLG Stuttgart  mit Beschluss vom 09.07.2010, Az. 15 WF 131/10 jetzt wie folgt konkretisiert:

Dienstag, 3. August 2010

BGH - Beweislast bei der Kürzung von Unterhalt

Lange Zeit herrschte Unklarheit darüber, wer was beweisen muss, wenn es daran geht, nachehelich geschuldeten Ehegattenunterhalt nach § 1578 b BGB zu kürzen. Nun hat der BGH in seiner Entscheidung XII ZR 175/08 hierfür Regeln aufgestellt:

OLG Brandenburg - Regelvermutung: Umgang dient dem Kindeswohl; Einschränkungen sind eingehend zu begründen

Mit einer weiteren Entscheidung hat das OLG Brandenburg das Umgangsrecht von Kindern mit beiden Elternteilen gestärkt.

Sonntag, 1. August 2010

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