Mittwoch, 27. Oktober 2010

Stuttgart 21 - Wer hat angefangen mit der Gewalt? Ganz neue Aspekte zur Beweislastverteilung.

Wenn schwäbische Rentner und Schüler plötzlich mit Wasserwerfern bearbeitet werden, nur weil sie sich dagegen wehren, dass nicht nur ein Bahnhof, sondern auch das Niveau der politischen Diskussion tiefergelegt wird, dann stellt sich natürlich die Frage: Wer hat angefangen? Mit der Gewalt...
Nun stehen gerade schwäbische Rentner nicht im Rufe genereller Gewaltbereitschaft, so dass man den Beteuerungen der Politik nicht so recht glauben schenken mag, die Polizei habe sich gegen Übergriffe der Bevölkerung leider wehren müssen. Und auch schwäbische Schüler haben sich in der Vergangenheit nicht gerade als besonders agressiv hervorgetan. Der letzte, der soweit erinnerlich körperlich aktiv opponierte war Jürgen Klinsmann, der seinem Unmut über den ihn schuriegelnden Fußball-Lehrer dadurch Luft verschaffte, dass er eine zu Werbezwecken aufgestellte Cola-Dose per Fußtritt mit einem Loch versah. Aber das geschah in Bayern, wo bekanntlich das Klima ein wenig rustikaler ist als anderswo. Und es ist auch schon einige Zeit her. Und damals kam auch niemand auf die Idee, gegen den ansonsten nicht zu Unrecht so genannten "Cleansman" Wasserwerfer einzusetzen.

Die Bewässerungsaktion von Stuttgart ist daher zum Leidwesen aller Polit-Verantwortlichen leider geeignet, ernsthafte Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit von Politiker-Statements zu vertiefen ( sollte das überhaupt noch möglich sein).
Gott sei Dank springt der so ins Abseits driftenden politischen Klasse nun nicht etwa ein Jurist, sondern ein Kabarettist bei, der für Demo-Ereignisse wie Stuttgart 21 und die sich aus ihnen ergebenen Scharmützel zwischen Bürger und Polizei eine Beweislastregel ausfindig gemacht hat: Und zwar - man lese und staune - im Grundgesetz!
Dass die Politik auf das, was Ihnen Claus von Wagner da auf dem Silbertablett präsentiert, nicht schon lange selbst gekommen ist?! Man lese einfach Art. 20 GG: Alle Gewalt geht vom Volke aus. Und schon haben wir's doch...

Leider nicht ganz: Denn in Art 20 II GG  steht bei genauem Nachlesen: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Aber auch dieser kleine Zusatz ändert am Ergebnis nichts. Denn jeder Demonstrant, egal ob schwäbischer Rentner oder schwäbischer Schüler muss sich vorhalten lassen, dass es zu einer Staatsgewaltanwendung gegen ihn nicht gekommen wäre, wäre er nur zu Hause geblieben. Und damit ist die Frage, wer hier angefangen hat, wiederum beantwortet...

Zum Nachhören: Claus von Wagner beim Bayerischen Comedy-Gipfel.

1 Kommentar:

  1. Ein Tip nach Stuttgart, an die Demo-Teilnehmer des "Reichsbunkerbahnhof-Stgt 21". Das nächste mal ein paar verdörrte Pflanzen zur Demo mitnehmen. Wasser brauchen Pflanzen allemal und, wie wir wissen, sind Pflanzen ja schon von Natur aus blind.........
    "Deine Schuld!" sagte der Autofahrer zum Fußgänger, den er gerade vom Bürgersteig fegte,
    "wärst Du zuhause geblieben, wäre Dir nix passiert!"

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