Donnerstag, 20. Januar 2011

SPD und Linke mit Antrag auf Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gescheitert.

Gleichgeschlechtliche, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gem dem LPartG leben, sind rechtlich heterosexuellen Eheleuten nach wie vor nicht völlig gleichgestellt. Um diese Gleichstellung - vor allem im steuerrechtlichen Bereich - ging es der SPD und der Partei der Linken, die daher zwei Anträge (SPD: BT-Drs. 17/2113, Linksfraktion BT-Drs. 17/2023) im Rechtsausschuss des deutschen Bundestags einbrachten.

Während die LINKE das Institut der Ehe auch für Gleichgeschlechtliche Paare öffnen und das Institut der Lebenspartnerschaft abgeschafft wissen wollte, kam es der SPD vor allem auf die steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartner an; das Institut der Lebenspartnerschaft wollte sie beibehalten.

Beide Anträge sind nun an der Mehrheit der Regierungskoalition gescheitert. Die FDP lehnte die Anträge allerdings mit dem Bemerken ab, man wolle selbst eigene Wege in Richtung Gleichstellung gehen.

Die Grünen stimmten komplett dem SPD-Antrag zu, eine Grüne Abgeordnete sprach sich auch für den Antrag der LINKEN aus.

(C) Foto Andreas Stix auf www.pixelio.de