Freitag, 25. Februar 2011

Sorgerechtsverfahren - Wann erhöht sich der Streitwert auf mehr als 3.000,00 €?

Der Regelstreitwert in Sorgerechtssachen beträgt 3.000,00 €. Er kann jedoch bei besonders umfangreichem oder schwierigem Verfahren erhöht werden. Wann das der Fall ist, hat jetzt das OLG Celle näher erläutert.
In seiner Entscheidung vom 11.02.2011, Az. 10 WF 399/10 = BeckRS 2011, 03426 kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Anhebung des Gegenstandswertes auf 5.000,00 € jedenfalls dann gerechtfertigt ist, wenn das Gericht ein schriftliches Sachverständigengutachten erholt hat und die Parteien zum Verfahrensgegenstand in mehr als einem Termin ( gesonderte Kindesanhörung außen vor) angehört wurden.

Die Erhöhung stützt sich auf § 45 III FamGKG. Es muss nach dem OLG der Arbeitsaufwand wesentlich von einer "normalen Sorgerechtssache" abweichen und der Regelstreitwert muss gemessen am Arbeitsaufwand zu "unangemessen niedrigen" Gebühren führen. Das ist aber unter den oben aufgeführten Bedingungen "regelmäßig angezeigt".

Mit Verlaub: Jeder von uns weiss, welchen Aufwand Sorgerechtsverfahren machen. "Rechnen" tut sich keines. Der Aufwand steht regelmäßig in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Info für den mit den Anwaltsgebühren verständlicherweise nicht so vertrauten Familienrichter:

Nettogebühren des Anwalts bei 3.000,00, Vergleich und VKH:   661,50
Nettogebühren des Anwalts bei 5.000,00, Vergleich und VKH:   766,50
Mehrverdienst des Advokaten:                                                    105,00

Eine Meisterstunde in einer Kfz.-Vertragswerkstatt kostet mehr.

Fokus-Familienrecht Schnell-Info zum Urteil ( zum Vergrößern Anklicken):



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