Montag, 28. März 2011

OLG Stuttgart: Keine Business-Class für Anwälte - Advokaten müssen Economy fliegen

Immerhin müssen wir aber auch keinen Billigflug benutzen, bei dem man nicht umbuchen kann. Das hat das OLG Stuttgart jetzt mit Beschluss vom10.03.2010, Az. 8 W 121/10 = FamRZ 2011, 498 entschieden.

Nach § 91 II S. 1 ZPO bekommen Anwälte nur notwendige Kosten vom Gegner erstattet, wobei sie den " Grundsatz der Kostengeringhaltung" zu beachten haben. Das führt nach Ansicht des OLG dazu, dass Anwälte nicht Business-, sondern nur Economy-Class fliegen dürfen. Immerhin dürfen wir aber, wenn wir am Boden bleiben, bei der Bahn die erste Klasse benutzen, dies mit der Begründung, dass das die von uns vertretene Partei selbst schließlich auch darf, § 91 I 2 ZPO iVm. § 5 I JVEG.

Allerdings darf der Anwalt mit dem Mandanten vereinbarten, dass dieser ihm die Flugkosten für die Business-Class ersetzt. Nur muss sie halt dann der Gegner eben nicht erstatten.

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(c) Foto: hogr. auf www.pixelio.de