Montag, 2. Mai 2011

Atom-Moratorium: Ein Gau für den Rechtsstaat - Aus einer Ohrfeige für die Kanzlerin wird eine Tracht Prügel

NJW-Herausgeber Ewer: Atom-Moratorium verfassungswidrig - Ohrfeige für die Kanzlerin. So hatten wir am Gründonnerstag getitelt. Und nun wurde aus der Ohrfeige eine regelrechte Tracht Prügel. Denn Professor Dr. Wolfgang Ewer nahm sich nicht nur in der von ihm selbst herausgegebenen NJW des Themas an; er hat jetzt auch einen Gastkommentar in der Mai-Ausgabe des Deutschen Anwaltsblatts zum Thema geschrieben, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt.

Da steh' ich nun mit Bachelor...

... und bin so klug als wie zu vor. Das ist auch die Meinung des hessischen Justizministers Jörg Uwe Hahn ( FDP) der deshalb die Erstreckung des Bologna-Prozesses auf die deutsche Juristenausbildung strikt ablehnt, wie beck-aktuell neulich berichtete. Bachelor und Master seien als Ersatz für "qualitätssichernde Staatsprüfungen" nicht geeignet, so der Minister.

Sonntag, 1. Mai 2011

ius-news - Familienrechtliches aus anderen Blogs


Ausgabe 17/09: Umgangsrecht und Kindeswille in der Schweiz; PKH und Prozesskostenvorschuss; Wechselmodell und entgegenstehender Elternwille; Hartz-IV und Scheidungsstreitwert; etc...

 
  • Schweizer Bundesgericht: Auch in der Schweiz gelten für den Umgang zwischen Eltern und Kind ähnliche Regeln wie in der BRD: Es steht zwar nicht im freien Willen eines Kindes, ob es Umgang mit seinen Eltern hat oder nicht. Je älter und verständiger das Kind jedoch wird, desto mehr ist sein Wille zu berücksichtigen, berichtet swissblawg.
  • OLG Zweibrücken zu PKH und Prozesskostenvorschuss: Wer Anspruch auf Prozesskostenvorschuss von seinem Ehepartner hat, bekommt keine PKH - und zwar auch dann nicht, wenn der Anspruch wegen Rechtskraft der Scheidung wegfällt und dann der Rückgriff auf die Staatskasse erfolgen soll, berichtet der Kollege Mayer im Beckblog.
  • OLG Düsseldorf: Kein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils. Wehrt sich ein Elternteil entschlossen gegen die Installation oder die Fortführung eines Wechselmodells, kann das Gericht - auch auf Anraten eines Gutachters nicht - das Wechselmodell nicht einfach anordnen - berichtet Hans-Otto Burschel auf dem Beckblog.
  • OLG Stuttgart: Hartz-IV Bezüge sind nicht Maßstab für den Scheidungsstreitwert, berichtet wiederum Hans-Otto-Burschel im Beckblog.  Übersteige die Summer der Hartz-IV-Bezüge beider Gatten den Mindeststreitwert von € 2.000,00, dann sei dieser maßgeblich.