Donnerstag, 30. Juni 2011

Vorsicht vor einem Schreiben des "Gewerbeamts" in Ihrer Postmappe - man will sie um 957,60 € erleichtern!


Mal wieder einer jener Versuche, gestressten Geschäftsleuten in die Tasche zu langen, wenn sie einen Moment nicht aufpassen.
Achtung!
In diesen Tagen versendet eine "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" ein Schreiben, das so aussieht, wie wenn es vom Gewerbeamt käme. Nun sind wir Anwälte ja im Allgemeinen so schlau, dass wir wissen, dass wir kein Gewerbe ausüben, sondern freiberuflich aktiv sind. Aber das Schreiben sieht derart amtlich aus, dass jemand, der arg im Stress ist, doch auf die Idee kommen könnte, das Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Und dann sind schnell mal 956,40 € weg.
Also: Aufpassen und alle im Büro vorwarnen, die mit der eingehenden Post zu tun haben.

Update: Näher über die Methoden dieser Firma kann man sich hier informieren. 

Noch'n Update: Inzwischen gibt es ein interessantes Urteil des LG Flensburg, das eine im Text versteckte Berechnung des Inseratspreises als überraschende AGB-Klausel ansieht, wenn zugleich ersichtlich verschleiert werden soll, dass mit Unterzeichnung etwas bestellt wird.

OLG Hamm: Manchmal zahlt man im Knast mehr Unterhalt als draußen

Er war Vater einer nichtehelichen Tochter und hatte eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 736,99 €. Ein wenig verdiente er noch dazu, war aber an sich nicht leistungsfähig für den Kindesunterhalt. Jetzt musste er hinter schwedische Gardinen, und damit änderte sich die Sachlage, so das OLG Hamm:

Mittwoch, 29. Juni 2011

Anwälte verdienen durchwegs weniger - IFB-Untersuchung deckt Rückgänge bis 20 % auf

Die allgemein rückläufige Einkommensentwicklung macht auch vor den Anwälten nicht halt - im Gegenteil: Die Berufsgruppe der Advokaten musste in den letzten 12 Jahren  stärkere Einbußen hinnehmen als der Durchschnitt der Bevölkerung:

Bezogen auf das Jahr 1996 als Basis 100 ist der persönliche Jahresüberschuss sowohl der Einzelanwälte als auch der Anwälte in den Sozietäten mit wenigen Ausnahmen nach einer Umfrage des Instituts der Freien Berufe - Nürnberg nicht unerheblich gesunken.

"Mein Anwalt hat mich nicht richtig belehrt!" BGH: Beweispflichtig ist der Mandant!

"Wenn Sie mir das rechtzeitig gesagt hätten...!" Dieser Satz markiert häufig den Anfang vom Ende einer guten Mandatsbeziehung. Und wenn der Anwalt dasjenige, was er eben häufig doch rechtzeitig gesagt hat, nicht in irgendeiner Form auch schriftlich gegenüber dem Mandanten festgehalten hat, dann ist auch der Haftungsprozess nicht weit. Die Frist ist versäumt, sie wurde nicht eingehalten, weil der Mandant sich nicht gemeldet hat. Der Mandant sagt, er sei gar nicht informiert worden, dass er sich binnen einer gewissen Frist hätte melden sollen.

Dienstag, 28. Juni 2011

Fluch und Segen des doppelten Fristenkalenders

In vielen Anwaltsbüros werden zwei Fristenkalender geführt, einer auf Papier und einer im Computer. Der PC-Kalender, weil extrem benutzerfreundlich und der Papierkalender "für alle Fälle". Der BGH hat jetzt entschieden, dass in der Akte eine Frist erst als „notiert“ gekennzeichnet werden darf, wenn sie in beiden Kalendern eingetragen ist. Es gewährte deshalb im folgenden Fall keine Wiedereinsetzung:

Montag, 27. Juni 2011

Fristwahrung per Telefax: Nicht auf die Uhrzeitangabe am Faxgerät verlassen!


Der Anwalt hatte – was ja durchaus zulässig ist – mit dem Schriftsatz bis zum Abend des Fristablaufs gewartet und begab sich nun kurz vor Mitternacht ans Faxgerät, um ihn dem Gericht zu übermitteln.

Freitag, 24. Juni 2011

BGH: Großzügiger Umgang erspart nicht den Ehegattenunterhalt.

Der vollschichtig arbeitende Vater bot an, das Kind auch unter der Woche regelmäßig zu sich zu nehmen (also Umgang mit ihm zu haben). Derweilen könne die Mutter ja arbeiten, und dann habe sie auch keinen Unterhaltsanspruch wegen der Betreuung des Kindes mehr, weil sie selbst genug verdiene.

Donnerstag, 23. Juni 2011

Bei Ehen von kurzer Dauer ist die Zahlung von Ehegattenunterhalt unbillig - aber was ist "kurz"?


Der BGH hat nocheinmal zu Unterhaltsbeschränkung nach § 1579 Nr. 1 BGB Stellung genommen. Nach dieser Vorschrift kann ein Unterhaltsanspruch beschränkt oder versagt werden, wenn die Ehe von kurzer Dauer war und die Zahlung von Unterhalt deshalb grob unbillig wäre.

Mittwoch, 22. Juni 2011

BGH: Betreuungsunterhalt kann nach § 1578 b BGB zwar nicht befristet, jedoch der Höhe nachbegrenzt werden.

Erst letztes Jahr hatte der BGH entschieden, dass Betreuungsunterhalt einer Begrenzung nach § 1578 b BGB nicht zugänglich ist. Diese Rechtsprechung hat er jetzt teilweise eingeschränkt.

KG: Lügendetektor auch im FG-Verfahren kein zulässiges Beweismittel

Der BGH hatte den Lügendetektor schon 1954 aus dem Strafverfahren verbannt (1 StR 578/53, BGHSt 5, 332 ff.) und diese Entscheidung im Jahre 1998 ( BGHSt 44, 308 = FamRZ 1999, 587) noch einmal bestätigt. Im Jahr 2003 lehnte er seine Verwendung auch für den Zivilprozess ab ( BGH Beschluß vom 24. 6. 2003 - VI ZR 327/02= FamRZ 2003, 1379 = NJW 2003, 2527). Von den Instanzgerichten wandte sich das LG Bremen im Jahr 2001 ( 28.05.01 = 5 UF 70/00) gegen seine Verwendung in einem Sorgerechtsverfahren. Nun zeigte das Kammergericht ( Beschluss vom 11.10.2010, Az. 19 WF 136/10 = FamRZ 2011, 839) dem Polygrafen für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit insgesamt die rote Karte.

Dienstag, 21. Juni 2011

Wer "in den Sack haut", muss trotzdem vollen Unterhalt zahlen - BGH zur unterhaltsbezogenen Leichtfertigkeit

Wenn man dem zahlungspflichtigen Vater den Unterhalt ausrechnet, bekommt man immer wieder mal zu hören: "Dann kann ich auch gleich unter die Brücke gehen!". Den Bettel hinzuwerfen, entbindet einen jedoch nicht von der Unterhaltspflicht. Das hat der BGH ist jetzt ein weiteres Mal entschieden.

Montag, 20. Juni 2011

Kammergericht: Wenn der Anwalt in der Beschwerdeinstanz nur eineinhalb Seiten schreibt, kann der Streitwert gekürzt werden.

Der Anwalt hatte in einer Umgangssache in der Beschwerdeinstanz nur eineinhalb Seiten geschrieben. Das Kammergericht zog daraus (und aus dem Umstand, dass die Gerichtsakte nur 40 Seiten stark war) den Schluss, die Sache habe einen insgesamt geringen Aufwand verursacht; deshalb sei es angemessen, den Gegenstandswert um 1/3 auf € 2000,00 zu kürzen.

Kammergericht: Kalter Zigarettenrauch hindert Kindesumgang nicht.

Die Mutter wollte mit allen Mitteln verhindern, dass die Kinder im Rahmen des Umgangs beim Vater übernachten. Unter anderem führte sie ins Feld, der Vater rauche und die Wohnung sei von kaltem Zigarettenrauch geschwängert. Daher dürfe man die Kinder dort nicht übernachten lassen.

Freitag, 17. Juni 2011

Ius-News - Familienrechtliches aus anderen Blogs


Das gab's - unter anderem diese Woche in anderen Blogs zum Thema Familienrecht:

  • Wer über sein Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeitet, muss sich bei der Berechnung des Unterhalts sein Einkommen nicht voll anrechnen lassen, berichtet der Kollege Wille
  • Ob das Jugendamt Unterhaltsvorschuss gewährt, darauf hat der Vater keinen Einfluss, sagt das VG Aachen und berichtet Hans-Otto Burschel im Beck-Blog.
  • Ein Erkrankung ist im Normalfall nicht ehebedingt i.S.v. § 1578 b BGB. Trotzdem kann es auch im Rahmen des Krankheitsunterhalts Fälle geben, in denen ein ehebedingter Nachteil vorliegt. Die Details der BGH-Entscheidung finden Sie bei scheidungsfix.de.
  • Das Verfassungsgericht hat die Drittelmethode für die Berechnung des Ehegattenunterhalts gekippt - und fast alle liefern nun erste Fingerübungen zur neuen Unterhaltsberechnung ab. Hans-Otto Burschel berichtet im Beck-Blog davon, dass inzwischen jeder seine Speziallösung hat, angefangen bei Maurer, der den Unterhalt der ersten Ehefrau nun ohne Berücksichtigung der zweiten errechnet, bis hin zu Gerhardt/Gutdeutsch, die das BVerfG-Urteil am liebsten wegzaubern würden und die Drittelmethode einfach auf die Ebene der Leistungsfähigkeit verlagern. Mit anderen Worten: Es ist alles vertretbar...
    ... und war es auch schon, als die Drittelmethode noch en vogue war. Wer sich den Spass macht, in die 18. Auflage von Dieter Schwabs Anfängerlehrbuch ("Familienrecht" in der Beck-Reihe "Grundrisse des Rechts") zu schauen, wird dort schon im Vorwort (!) einen Vorgschmack von Schwabs Meinung von der "wundersamen Rechtsprechung des BGH" finden...

BGH: Auch Rentenlebensversicherungen, die zum Zwecke der Baufinanzierung abgetreten sind, sind im Versorgungsausgleich auszugleichen

Im Rahmen der Scheidung ließen Amtsgericht und Oberlandesgericht beim Versorgungsausgleich private Rentenversicherungsansprüche des Ehemannes außer Betracht mit der Begründung, die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen seien für eine Baufinanzierung abgetreten. Die Darlehenssumme werde nicht laufend getilgt sondern solle zum Schluss aus den Lebensversicherungen zurückgeführt werden.

Donnerstag, 16. Juni 2011

BGH: Auch wer bewusst eine Scheinehe eingeht, bekommt Prozesskostenhilfe für die Eheaufhebung

Die deutsche Antragstellerin hatte 2008 in der Türkei eine Scheinehe mit einem Türken geschlossen, um diesem den unbeschränkten Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Sie hatte sich hierfür einen Betrag von € 10.000,00 versprechen lassen. Der Türke zahlte nicht. Das Paar wohnte auch nie zusammen. Nun beantragte die Frau die Aufhebung der Ehe und begehrte hierfür Prozesskostenhilfe.

Mittwoch, 15. Juni 2011

BGH: Diplomaten können nicht auf Scheidung verklagt werden – aber selber Scheidungsantrag stellen

Der deutsche – unter Immunität stehende – Diplomat hatte eine Italienerin geheiratet und mit ihr in Tirana / Albanien zusammen gewohnt. Irgendwann trennte man sich und der Diplomat stellte in Tirana Scheidungsantrag. Die Ehe wurde nach albanischem Recht gegen den Willen der italienischen Frau geschieden. Anschließend beantragte der Diplomat die Anerkennung der albanischen Ehescheidung in der Bundesrepublik Deutschland, wogegen sich die Italienerin ebenfalls wehrte.

Dienstag, 14. Juni 2011

Fristwahrung per Telefax – BGH: Nicht vorschnell aufgeben, sonst keine Wiedereinsetzung

Die Situation ist uns allen bekannt. Man hat den fälligen Schriftsatz erst am Tage des Fristablaufs diktiert und er ist erst nachmittags geschrieben worden. Anschließend versucht die Kanzlei, ihn ans Gericht zu faxen. Aber: Er „geht nicht durch“. In solchen Fällen kann es bei Fristversäumnis Wiedereinsetzung geben, allerdings nur, wenn man sich an gewisse Regeln gehalten hat.

Freitag, 10. Juni 2011

OLG Hamm: Zwischenzeitliche Versöhnung bei Trennung – Titel über Trennungsunterhalt verfällt

Die Eheleute hatten im Juni 2005 Trennungsunterhalt tituliert, erklärten jedoch im Februar 2006 übereinstimmend das Ruhen des Scheidungsverfahrens. Zwischen April 2008 und April 2009 lebten sie wieder zusammen, wobei sie aber bereits im Oktober 2008 eine privatschriftliche Vereinbarung trafen, dass der Versöhnungsversuch gescheitert sei. Ferner sollte der Ehemann den Trennungsunterhalt weiter zahlen. Als er das nicht tat, wollte die Ehefrau vollstrecken.

OLG Hamm: Familiengericht kann auch Jahre nach der Scheidung noch für Streitigkeiten zwischen den Ehegatten zuständig sein.

Mit der Einführung des "Großen Familiengerichts" wollte der Gesetzgeber erreichen, dass der Familienrichter grundsätzlich für alle Streitigkeiten zwischen Eheleuten zuständig wird, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Trennung oder Ehescheidung stehen. Insbesondere kam es ihm darauf an, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten insgesamt in die Hände des Familienrichters zu legen. Das hat zur Folge, dass nach § 266 I Nr. 5 FamFG beim Familienrichter jetzt auch Streitigkeiten landen, für die früher der Streitrichter oder das Landgericht zuständig waren.

Donnerstag, 9. Juni 2011

Belohnt JuraBlogs-Ranking das Nichtstun?

Fast scheint es so. Denn ich war jetzt einen guten Monat lang faul (also - nicht wirklich!) und habe nichts gepostet und bin trotzdem von Platz 43 auf Platz 34 der Ranking-Liste gestiegen.

OLG Hamm: Neben dem Umgangsrecht des Vaters nur selten Umgangsrecht der Großeltern

Der Vater des viereinhalbjährigen Kindes hatte alle zwei Wochen von Samstagmorgen bis Sonntagabend, an jedem zweiten Feiertag und während der Schulferien Umgang mit dem Kind. Daneben wollten die Großeltern väterlicherseits zusätzlich noch einmal Umgang in jeder Woche für zwei Tage haben.