Samstag, 30. Juli 2011

Der Welthunger ist groß - der Hunger der Banken ist größer

Alle Fünf Sekunden verhungert ein Kind unter 10 Jahren 37.000 Menschen verhungern jeden Tag. Dabei könnte die Weltwirtschaft bei gerechter Verteilung ohne Probleme das Doppelte der jetzigen Erdbevölkerung ernähren, ohne dass irgendjemand Mangel leiden müsste.

Seit wir mit unseren Steuergeldern Banken retten, steht noch weniger Geld für die Hungernden der Welt zur Verfügung. Diesen Zusammenhang stellt der Schweizer Soziologe Jean Ziegler her, der eigentlich die Eröffnungsrede zu den diesjährigen Salzburger Festspielen halten sollte, wegen seiner unbequemen Haltung jedoch wieder ausgelanden wurde.

Freitag, 29. Juli 2011

Ius-News - Familienrechtliches aus anderen Blogs



Auf diesem Blog kam diese Woche das Familienrecht etwas kurz. Dafür hat Hans-Otto-Burschel auf dem Beck-Blog die Fahne hochgehalten und wirklich schöne familienrechtliche Themen abgehandelt. Er hat berichtet,

Anwaltskammer erstattet Strafanzeige gegen Rechtsanwalt wegen Gebührenüberhebung - BVerfG: Kanzlei-Durchsuchung unverhältnismäßig!

Es ging um eine Erbauseinandersetzung. Die Mandantin hatte sich mit falschen Angaben beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erschlichen, diesen dem Kollegen vorgelegt, und der war daraufhin aktiv geworden und hatte die Auseinandersetzung auf Beratungshilfe-Basis durchgeführt. Als sich später herausstellte, dass die Voraussetzungen für die Beratungshilfe gar nicht vorgelegen hatten, stellte er der Mandantin eine Gebührenrechnung über 775,64 €. Daraufhin beschwerte diese sich bei der Anwaltskammer.

Donnerstag, 28. Juli 2011

Wer Prozesskostenhilfe hat, dem darf die Staatskasse keine Gerichtskostenrechnung mehr schicken

Der Klägerin wurde Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren bewilligt. Im Termin schlossen die Parteien zu Erledigung des Verfahrens einen Vergleich, in welchem sie sich u. a. auf Kostenaufhebung in beiden Instanzen einigten. Die Gerichtskasse stellte nun der Klägerin die hälftigen Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens in Rechnung. Dagegen wendete sich die Klägerin und berief sich auf die ihr bewilligte Prozesskostenhilfe. Und das OLG Stuttgart gabe ihr Recht

Suizid auf der Schiene und Schmerzensgeld für Lokführer: Ein Update

Nicht nur die Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich mit der Schmerzensgeldforderung eines Lokführers gegen die Hintebliebenen eines Lebensmüden - auch bei Legal-Online-Tribune finden sich zwei aktuelle Abhandlungen über den derzeit vor dem LG Nürnberg geführten Rechtsstreit. Insbesondere Prof. Dr. Roland Schimmel fasst die Rechtslage solcher Fälle stringend zusammen und geht auch auf ein eventuelles Mitverschulden(!) des Lokführers, besser, dessen Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Zuges ein - ein Argument, das ich bisher noch nicht zu hören bekommen habe. Ich würde dem auch entgegnen, dass es hinter das überwiegende Verschulden des Lebensmüden zurücktritt. Im Übrigen schlägt der Autor vor, die bedrückende Konstellation zwischen Lokführer und Hinterbliebenen dadurch zu entschärfen, dass man die Ansprüche der Lokführer kollektiviert, also auf die Allgemeinheit umlegt, z.B. über eine Versicherung, die die Deutsche Bahn AG abschließen müsste - mit der Folge, dass die Kosten dafür auf die Fahrpreise umgelegt werden müssten. Ein erwägenswerter Vorschlag.

Zu den näheren Umständen des Falles schreibt LTO hier. Unseren urspünglichen Beitrag finden Sie hier.

(C) Foto Lutz Stallknecht auf www.pixelio.de

Mittwoch, 27. Juli 2011

BGH zum Gegenstandswert für ein Wohnrecht

Den Parteien war an einem Anwesen ein Wohnrecht eingeräumt. Sie stritten darüber, wer es ausüben dürfe, entweder der Ehemann allein oder beide. Die Frage war: Wie hoch ist der Gegenstandswert des Verfahrens?

Zug überrollt Lebensmüden - Schmerzensgeld für den Lokführer!

Mehrere Hundert Menschen werfen sich jedes Jahr vor einen Zug, um ihrem Leben ein Ende zu machen, berichtet heute die Süddeutsche Zeitung, und nun geht ein Lokführer, der selbst einen dieser Lebensmüden überfahren hat her und verlangt Schmerzensgeld von den Hinterbliebenen des Getöteten. Ein unerhörter Vorgang? Ein Präzedenzfall, wie die Süddeutsche tituliert?

Dienstag, 26. Juli 2011

Aus Amir mach Armin, aus Mardin mach Martin? Namensspielchen der Einwanderungsbehörde

Der zur Einbürgerung anstehende Kurde wollte von seinem Recht nach Art. 47 EGBGB Gebrauch machen, einen neuen Vornahmen zu wählen. Er wollte in Zukunft nicht mehr mit seinem ersten Vornamen "Mardin" sondern mit seinem zweiten Vornamen "Amir" angesprochen werden. Die Einbürgerungsbehörde war der Meinung, ein geänderter Name müsse in Deutschland üblich sein und bot "Martin" und "Armin" an. Das wollte der Kurde nicht, und klagte - und das OLG Bremen gab ihm Recht:

Montag, 25. Juli 2011

Gewerbeauskunft-Zentrale.de wird immer frecher - Jetzt mahnen sie mich auch noch an!

Über die Machenschaften der "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" ist bei Jurablogs bereits ausführlich berichtet worden. Da ich selbst amüsanter Weise ebenfalls von diesen Branchenbuch-Abzockern angeschrieben wurde, hatte ich selbst ebenfalls hier bereits gepostet. Nun aber wirds noch doller!

Sonntag, 24. Juli 2011

Ehegattenunterhalt - Nach der Drittelmethode ist vor der Drittelmethode?

Wir erinnern uns: das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 11.2.2011 die "Drittelmethode" zur Berechnung von Ehegattenunterhalt gekippt. Nach dieser Methode verringerte sich der Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ehegattenunterhalt automatisch, sobald der Unterhaltspflichtige wieder heiratete. Der Unterhalt für beide Gattinnen sollte laut BGH dann im Rahmen einer Gesamtbetrachtung im Wesentlichen so ermittelt werden, dass das Einkommen aller drei Gatten addiert wurde und jeder Anspruch auf ein Drittel haben sollte.

Freitag, 22. Juli 2011

Ius-News - Familienrechtliches aus anderen Blogs

Tipps und Tricks zur Familienversicherung, zum Sparen von Grunderwerbssteuer, zur Verteidiung von Unterhaltspflichtverletzungen sowie den guten Rat, Kinder nicht in den Po zu beißen gab's diese Woche in anderen Blogs, ebenso einen statistischen Überblick zum Sorgerechtsentzug durch die Gerichte:

Verbot der Zwangsheirat - ist der neue § 237 StGB ein Papiertiger?

Es geht - unter anderem - um die kleinen, cleveren, flinken und freundlichen, perfekt deutsch sprechenden türkischen Mädchen mit den guten Schulnoten. Ihre Mütter werden vom anatolisch-patriarchalischen Vater daheim unter Verschluss gehalten. Sie gehen praktisch nie aus dem Haus und wenn, nur in Begleitung des Eheherrn. Deutsch sprechen diese Frauen nicht, weshalb die kleinen Töchter zum Einkaufen, zu den Behörden, einfach überall hin geschickt werden, um die Dinge des Alltags zu erledigen. Denn die kleinen Söhne sind  - als die heranwachsenden Männer - für derartigen Alltagskram nicht zuständig.

Donnerstag, 21. Juli 2011

Versorgungsausgleich: Streitwert erhöht sich nicht bei "absurden" Ausgleichsforderungen.

Mal unterstellt, die Ehefrau macht geltend, Ihr Mann habe viel Geld verliehen und bekomme es jetzt mit monatlich 1000,00 € zurückbezahlt. Diese Rückzahlung habe er immer als "seine private Altersvorsorge" bezeichnet. Und damit sei es auch eine. Und deshalb sei der Darlehensrückzahlungsanspruch beim Versorgungsausgleich mit aufzuteilen und ihr zur Hälfte zu übertragen.

Mittwoch, 20. Juli 2011

BGH nochmals: Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumung, wenn die Ausgangskontrolle nicht richtig organisiert ist.

Mal wieder ist ein Kollege darüber gefallen, dass es in seiner Kanzlei keine allgemeine Kanzlei-Anweisung zur Vorgehensweise bei der Versendung fristwahrender Telefaxe gab.Es mangelte an der  - wirklich ganz einfach zu realisierenden - Faxausgangskontrolle:

Dienstag, 19. Juli 2011

"Die meisten Anwälte hassen ihren Beruf" - behauptet John Grisham

"Der größte Traum aller Anwälte ist die Flucht aus ihrem Beruf", hat der amerikanische Ex-Anwalt und Erfolgsautor John Grisham jetzt in einem Interview geäußert, Schon in seinem Buch (und dem Film) "Die Akte" ließ er die von Julia Roberts gespielte Jurastudentin Darby Shaw ähnliches von sich geben: "Die meisten Anwälte, die ich kenne, hassen es. Sie wollen so schnell wie möglich etwas anderes tun."

BGH: Ehrensold der Bürgermeister ist nicht Bestandteil des Versorgungsausgleichs

In kleinen Gemeinden arbeitet der Bürgermeister ehrenamtlich. Aber wenn er das länger als 10 Jahre macht, bekommt er in Rheinland-Pfalz wenigstens einen "Ehrensold". Das bestimmt das EhrensoldG des Landes Rheinland-Pfalz Und dieser Ehrensold ist nicht Gegenstand des Versorgungsausgleichs, wie der BGH nun entschieden hat.

Montag, 18. Juli 2011

BGH: Auch ein schockierendes Gutachten muss dem Betreuten - ggf. schonend unter Einschaltung eines Verfahrenspflegers- mitgeteilt werden.

Der Betreute litt an einem hirnorganischen Psychosyndrom als Folge einer Langzeitbeatmung. Das Amtsgericht musste über eine Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuerin auf die Gesundheitsfürsorge entscheiden und erholte ein Gutachten. Das Ergebnis gab es dem Betreuten nur mündlich und nur im Ergebnis bekannt,

Sonntag, 17. Juli 2011

BGH: Umsatzeinbußen wegen Einführung eines gesetzlichen Rauchverbots berechtigen Pächter nicht zum Schadensersatz

Das vom Bundesland Rheimland-Pfalz erlassene Nichtraucherschutzgesetz, mit dem ein Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten eingeführt wurde, berechtigt die Gaststättenpächter nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verpächter. Das hat der BGH am 13.07.2011 entschieden: Az. XII ZR 189/09 ( hier die Pressemeldung).

Freitag, 15. Juli 2011

Ius-News: Familienrechtliches aus anderen Blogs

Umgangskosten sind steuerlich nicht absetzbar, ein Umgangsverfahren aber schon. Dieses und Fragen zur Auskunftspflicht beim Versorgungsausgleich, zur Abänderung eines Jugendamtstitels und zur gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Eltern gab's diese Woche in anderen Blogs

  • Es bleibt dabei: Umgangskosten für den Umgang mit seinen Kindern kann der getrenntlebende Ehegatte nicht von der Steuer absetzen berichtetet der Kollege Mülle auf arbeit-familie.de Allerdings hält der BFH die Kosten eines Umgangsverfahrens gleichwohl also außergewöhnliche Belastung für abzugsfähig ( siehe ebenda).
  • Auch wenn die Eheleute streiten, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung überhaupt schon vorliegen (Trennungsjahr noch nicht abgelaufen) müssen sie trotzdem schon Auskünfte zum Versorgungsausgleich erteilen, berichtet rheinrecht.
  • Gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Willen der nichtehelichen Kindsmutter? Das ist nach der Entscheidung des BVerfG aus dem letzten Sommer jetzt mögliche, posten Spoth Beyer Reithlingshöfer
  • Dass ein Jugendamtstitel über Minderjährigenunterhalt nicht einfach verfällt, wenn der Jugendliche 18 wird, darauf weist Hans-Otto Burschel im Beck-Blog noch einmal hin.

Ihnen allen ein schönes Wochenende

Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München

Nadine Lantzsch - Vielleicht doch zweimal hinsehen, bevor man mit dem Bashing loslegt.

Frau Lantzsch hat sich in den letzten Tagen den Zorn der Juristen zugezogen. Mit einem Wutartikel im Blog "Medienelite" am 06.07.2011 schrieb Sie sich den ganzen Frust einer Feministin über die Ereignisse der letzten Zeit von der Seele. Anlass war ein Artikel auf der Internet-Seite von "Deutschlandradio", aus dem mehr oder weniger hervorgeht, dass die Frauen in dieser Gesellschaft sowieso die Hosen anhaben, weil sie uns arme Männer so erziehen wie sie das für sich brauchen.

Die "Tu-was!"-Beschwerde - Wann kann man einen Richter "anschieben"?

Untätigkeitsbeschwerde? In Zivilsachen? Weil der Prozess einfach nicht weitergeht? Obwohl in der ZPO nicht geregelt, hält sie das OLG Frankfurt  in Ausnahmefällen für zulässig, worauf CMS Hasche Sigle heute hinweisen. Voraussetzung für die "Tu-was!" -Beschwerde ist, "dass eine Untätigkeit des Vordergerichts im Sinne einer Nichtbearbeitung oder verzögerten Bearbeitung des Verfahrens anzunehmen ist und Veranlassung besteht, auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken, um einer Verzögerung für die Zukunft möglichst entgegenzuwirken."

BGH: Wenn Mama eine Ausbildung macht, muss sie dem Kind keinen Unterhalt zahlen.

Die Mutter war unterhaltspflichtig, weil der Vater das minderjährige Kind betreute. Sie kündigte ihren Job und begann eine Berufungsausbildung. Und der BGH stornierte tatsächlich den Kindesunterhalt:

Donnerstag, 14. Juli 2011

Unterhalt für Minderjährige - BGH: Nicht immer muss "der letzte Groschen" eingesetzt werden.

Wer minderjährigen Kindern Unterhalt zahlt, haftet verschärft, salopp gesagt: mit dem vorletzten Hemd. Er muss alles tun, um wenigstens den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle herzubringen: Zusatzjob, Nachtarbeit, Umzug für eine bessere Arbeit etc. pp.
Das gilt aber nicht ausnahmslos, wie der BGH (Urteil vom 04.05.2011, Az. XII ZR 70/09 = FamRZ 2011, 1041, 1044, Rz. 39) jetzt noch einmal betont hat.

"Zertifizierter Testamentsvollstrecker" - eine lt. BGH zulässge Bezeichnung

Die Instanzgerichte hatten Anwälten zum Teil die Führung des Zusatzes "Zertifizierter Testamentsvollstrecker" verwehrt. Sie sei berufsrechtlich und wettbewerbsrechtlich unzulässig. Anders der BGH, der die Bezeichnung nach Absolvierung eines Lehrgangs und bei entsprechender Berufserfahrung für zulässig hält.

Mittwoch, 13. Juli 2011

Neues Urteil des BFH - Jetzt kann jeder den Anwalt von der Steuer absetzen!

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert! Mit Urteil von heute hat er entschieden, dass im Zivilprozess anfallende Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar sind, und zwar unabhängig vom Gegenstand des Verfahrens. Allerdings müssen die Aufwendungen "unasuweichlich" sein, was nach dem BFH dann der Fall ist, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Davon sei allerdings bereits auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg.

Die Steuerpflichtige hatte auf Zahlung von Krankengeld geklagt und hatte verloren. Die entstandenen Prozesskosten von 10.000,00 € wollte sie von der Steuer absetzen, was das Finanzamt nicht akzeptierte. Sie klagte, verlor und ging in Revision. Der BFH hob das angegriffene Urteil auf und verwies zurück: Das FG habe zu prüfen, ob die Führung des Prozesses gegen die Krankenversicherungen aus damaliger Sicht hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt habe.

(C) Foto Thorben Wengert auf www.pixelio.de

Vorsicht vor falschen Rechtsmittelbelehrungen in Familiensachen!

Es gibt wohl noch keine Statistik darüber, wieviele von den Rechtsmittelbelehrungen falsch sind, die die Gerichte nach § 39 FamFG erteilen müssen, aber ich kriege gelgentlich welche auf den Schreibtisch. Z.B. heute:

BGH: Wiedereinsetzung, wenn Berufung beim falschen Gericht eingelegt wurde.

Der Anwalt hatte seine Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil  versehentlich beim falschen Landgericht eingelegt - allerdings so frühzeitig, dass das unzuständige Gericht die Berufung noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weiterleiten können. Das zuständige Gericht war auch einfach zu ermitteln, da das Erstgericht in der Berufungsschrift dreimal genannt worden und überdies das Ersturteil in Kopie beigefügt war.

Dienstag, 12. Juli 2011

Neuer Lebenspartner: Ehegattenunterhalt weg! Zwei neue Urteile im Fokus

Wer als unterhaltsberechtigter Ehegatte den Fehler begeht, nach der Trennung vom Ehegatten woanders neue Zweisamkeit zu suchen, riskiert seinen Unterhaltsanspruch. "Verfestigt" sich nämlich die Beziehung, kann der Unterhalt nach § 1579 Nr. 2 BGB herabgesetzt, befristet oder gar versagt werden. Das soll jetzt schon nach einem Jahr der Fall sein, und es soll nicht darauf ankommen, ob der neue Partner tatsächlich anstelle des alten für den Unterhalt sorgen kann.

Das mit der nur einjährigen Dauer ist auf dem Acker des Amtsgerichts Ludwigslust (Urteil v. 3.11.2010, Az. 5 F 253/10 = FamRZ 2011, 1066) gewachsen. Die Rechtsordnung, so der Amtsrichter, sei einheitlich. Und wenn nach § 7 III Nr. 3 c, IIIa SGB II vermutet werde, eine nur einjährige Dauer einer Partnerschaft spreche bereits für eine verfestigte Lebensgemeinschaft, was zu einer Versagung des ALG II-Anspruchs führe, dann dürfe für § 1579 Nr. 2 BGB und die Versagung des Unterhalts nichts anderes gelten.
Gründe sind in der FamRZ nicht abgedruckt, dafür aber ein etwas grummeliger Kommentar der Redaktion: Der Amtsrichter spreche von "Verwirkung", was sachlich unrichtig sei. Denn ein Unterhaltsanspruch gehe nach § 1579 Nr. 2 BGB nicht, wie bei Verwirkung der Fall sei, endgültig verloren; er könne vielmehr wieder aufleben, wenn die Partnerschaft ende ( Hinweis auf BGH, XII ZR 109/05 = FamRZ 2008, 1739, 1743, = NJW 2008, 3125, dort Rz. 46 ).
Im Übrigen spricht die ständige, weitüberwiegende Rechtsprechung nach wie vor von 2 Jahren, die es braucht, bis man sich mit der Verfestigung einer Beziehung seiner Sache so richtig sicher sein kann.

Dass es auf die Leistungsfähigkeit des neuen Partners nicht ankomme, ist seit langem ständige Rechtsprechung und wird vom OLG Karlsruhe im Beschluss vom 22.10.2010, Az. 16 UF 1941/10 = FamRZ 2011, 1066 ein weiteres Mal bestätigt. Auch hier druckt die FamRZ keine Gründe ab. Die Entscheidung sticht gleichwohl ins Auge (und hat wohl auch deshalb Eingang in die FamRZ gefunden) weil die verfestigte Lebensbeziehung hier bereits seit dem Jahre 2000 bestand, der neue Partner unstreitig nicht leistungsfähig war und damit die Ehefrau nicht unterhalten konnte, und weil der verflossene Ehemann seitdem bis 2010 im Wissen um das Bestehen der neuen Partnerschaft brav weitergezahlt hatte. Daraus - so das OLG - könne die Ehefrau gleichwohl keinen Vertrauenstatbestand ableiten.
Auch hier grummelt die Redaktion der FamRZ . Ihr schmeckt das Urteil offensichtlich nicht. Ich zitiere wörtlich: "Anm. d.Red.: Vom Abdruck der Gründe wird abgesehen. Nach der Begründung des UÄndG zu § 1579 Nr. 2 BGB im RegE 8 BT-Drucks. 16/1830, S. 21) soll die Leistungsfähigkeit des neuen Partners bei der Anwendung des Härtefalls unbeachtlich sein (kritisch hierzu Schwab, FamRZ 2005, 1417, 1420f.)"
Was Schwab dazu (damals als erste Reaktion auf den Regierungsentwurf) zu sagen hatte, lässt sich ( wie bei Schwab üblich) durchaus hören:
"Die Begründung des Entwurfs meint, entscheidend sei allein, dass sich der Unterhaltsempfänger durch eine verfestigte Lebensgemeinschaft endgültig aus der nachehelichen Solidarität herauslöst "und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt bzw. hierauf verzichten will". Ich bin mir nicht sicher, ob das weit trägt, denn das „Nicht-mehr-Benötigen" betrifft gerade nicht den Fall des Lebens mit einem leistungsunfähigen neuen Partner. Einen konkludenten Verzichtswillen zu unterstellen fällt gerade in solchem Falle schwer; dieser wäre ja auch leicht durch gegenläufige ausdrückliche Erklärungen aus dem Weg zu räumen. Die Versagung von Unterhalt wegen einer Beziehung, in welcher der geschiedene Ehegatte keine finanzielle Unterstützung erwarten kann, bleibt auch rechtspolitisch gesehen ein offener Punkt."
Das leuchtet ein, nur will es keiner - vor allem der BGH nicht - sehen...

(C) Foto: sokaeiko auf www.pixelio.de
   

Montag, 11. Juli 2011

Das Bauhausmöbel in der "Aussteuer" - Hausrat oder Zugewinnausgleich?

Wenn die Ehefrau vor dutzenden Jahren einen wundervollen "Bauhaus"-Stuhl mit in die Ehe gebracht hat, der immer fleißig benutzt wurde aber trotzdem noch in gutem Zustand ist - ist der bei der Scheidung als Hausrat zu behandeln, oder fällt er in den Zugewinnausgleich? Diese Frage musste der BGH jetzt beantworten, und er entschied eindeutig:

Freitag, 8. Juli 2011

Ius-News - Familienrechtliches aus anderen Blogs

Polnische Väter müssen mit ihren Kinder beim begleiteten Umgang deutsch reden, aber pakistanische Männer dürfen unbekannte Frauen per Telefon heiraten. 10 Millionen Dollar für Pam Shrivers kaputte Ehe, das werden die heim-misshandelten Kinder für ihr kaputtes Leben wohl zur Gänze nicht erzielen. Das und mehr gabs in letzter Zeit an familienrechtlich Interessantem auf anderen Blogs:

  • Wer mal schnell eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht entwerfen mussen, der findet bei rechthaber.com gute Vorlagen
  • Wichtiges Thema: Kindesmisshandlung in Heimen und Entschädigung der Opfer trotz eingetretener Verjährung. Bei Schlosser aktuell finden Sie den aktuellen Informationsstand.
  • Das OLG Hamburg ist der Meinung, dass ein (polnischer) Vater, dem begleiteter Umgang genehmigt ist, bei diesem Umgang mit den Kinder nur deutsch sprechen darf ( wenn er denn diese Sprache beherrscht) nicht aber die Muttersprache, berichtet die Rechtslupe.
  • Andere Länder, andere Sitten: In Pakistan ist eine Eheschließung per Telefon nicht zu beanstanden, aucvh wenn sich die Eheleute noch nie vorher gesehen haben. Jedenfalls hat das OLG Zweibrücken an dieser Form der Heirat nichts auszusetzen gehabt, berichtet der Kollege Tobias Zink
  • Mit Ehescheidung werden gemeinsame letztwillige Verfügungen von Eheleuten unwirksam. Und wenn sie später wieder heiraten, dann müssen sie neu testieren. Die alte Verfügung lebt nicht wieder auf, entschied das OLG Hamm und berichtet der Kollege Oettl
  • Pam Shriver, Kennedy-Clan-Mitglied und verflossene des Ex-Gouvernators Schwarzenegger schreibt ihre Memoiren über ihre Ehe mit einem Muskelpaket und bekommt dafür eine garantierte Gage von 10 Mio Dollallallalar! Mal eben so - und nur als Vorschuss! Und zwar neben dem, was sie Schwarzi sonst noch so abknöpfen wird, berichtet Focus-Online.
Ihnen allen ein schönes Wochenende

Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München

Impotenz, Geiz und Verstoßung: Scheidung nach marokkanischem Recht? Nein - nach deutschem!

Beide Eheleute sind Marokkaner. Damit ist für die Scheidung nach Art. 17 I 1 iVm. Art. 14 I Nr.1 EGBGB eigentlich marokkanisches Recht maßgeblich - nicht aber in diesem Fall:
Die Ehefrau beantragt die Scheidung: Ihr Mann habe einen "körperlichen Mangel" i.S.v. Art. 107 CSP (Code du Statut Personnel = marokkanisches Scheidungsrecht), wobei nach dieser Vorschrift ein körperlicher Mangel in einer ansteckenden Krankheit oder in der Unfähigkeit besteht, den Intimverkehr auszuüben.

Donnerstag, 7. Juli 2011

Vorsicht: Wer sich die Ehewohnung zuweisen lässt, kann trotzdem kurzfristig auf der Straße sitzen!

Die Ehewohnung gehörte ihm allein, aber er zog aus und sie blieb mit den Kindern und bekam durch Vergleich vor dem Familiengericht die Nutzung "für die Dauer des Getrenntlebens" zugewiesen. Ferner wurde vereinbart, dass sie die Besichtigung durch Kaufinteressenten zulässt. 

Nun verkaufte er die Wohnung. Der Käufer klagte auf Räumung, die Ehefrau beantragte mit Hinweis auf die Nutzungszuweisung Vollstreckungsschutz - ohne Chance, wie das OLG Celle (Beschl. v. 02.05.2011 = 10 WF 133/11 = NJW 2011, 2062) ausführt:

Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens nach § 1361 b BGB begründet für sich allein kein Mietverhältnis oder ein Verhältnis, das ein Recht zum Besitz nach § 986 BGB einräumen und über eine entsprechende Anwendung von § 566 BGB gegenüber einer Veräußerung der immobilie durchgreifenden Schutz böte. Dem besonderen Schutzbedürfnis des nutzungsberechtigten Ehegatten muss durch zusätzliche Schutzanordnungen des Familienrichters Rechnung getragen werden. Der Familienrichter kann (und das sollte man als Anwalt der Frau auch immer beantragen) z.B. zwischen den Eheleuten ein befristetes Mietverhältnis begründen, was über § 566 BGB auch Neuerwerbern gegenüber einen weitgehenden Schutz begründet. Das war hier nicht geschehen, und deshalb war die Ehefrau gegen das Räumungsbegehr des Käufers auch nicht geschützt.

Merke: Ein vorläufiges Mietverhältnis kann notfalls auch im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 49 ff. FamFG beantragt werden, wenn der Verkauf droht.


Fokus-Familienrecht Schnell-Info zur Entscheidung ( zum Vergrößern Anklicken):


Mittwoch, 6. Juli 2011

Nichtehelicher Vater verstorben - Feststellung der Vaterschaft (und des Pflichtteilsrechts) auch post mortem gegen den Willen der Verwandten möglich.

Der vermutliche Vater war bereits verstorben und feuerbestattet worden. Nun wollte der nichteheliche Sohn die Vaterschaft festgestellen lassen, um an den Pfichtteil zu kommen.

Dienstag, 5. Juli 2011

Kontoauszug teilweise geschwärzt - Prozesskostenhilfe versagt!

Wer PKH beantragt, muss auch einen aktuellen Kontoauszug vorlegen - und der darf nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Schleswig auch nicht einmal teilweise "geschwärzt" sein.

Montag, 4. Juli 2011

OLG Nürnberg: Ein "One-Night-Stand" führt unter Umständen zu einem besseren Unterhaltsanspruch als eine Heirat!

Kaum zu glauben, aber doch konsequent: Der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter ist - anders als bei der ehelichen Mutter - nicht  verwirkt, wenn sie eine verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner eingeht. § 1579 Nr 2. BGB ist auf den Unterhaltsanspruch der nicht ehelichen Mutter nicht entsprechend anwendbar. Zu diesem erstaunlichen, aber folgerichtigen Ergebnis kommt das OLG Nürnberg (Urteil vom 26.08.2010, Az. 10 UF 702/10 = FamRZ 2011, 735).

Sonntag, 3. Juli 2011

Gedanken zum Wochenende - Gebührenrecht - "Wer klagt ist selber schuld"

 Wir Anwälte sind ja bekanntlich als streitsüchtig verschrieen. Und in der Vergangenheit hatte das auch etwas für sich. Denn wer sich nicht lange mit außergerichtlicher Korrespondenz aufhielt, sondern schnell klagte, verdiente auch schnell mehr Geld. Das allerdings gehört - vor allem aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Gebührenrecht - nun der Vergangenheit an. Ab jetzt und für die Zukunft gilt immer stärker die Devise: Wer klagt, ist selber schuld:

Freitag, 1. Juli 2011

Seit 01.07.2011: Neue Pfändungsfreigrenzen




Seit dem 01.07.2011 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Die Beträge, die ab jetzt pfandfrei bleiben, haben sich nicht unerheblich erhöht. Die aktuelle Freigrenzen-Tabelle finden Sie hier.





(C) Foto: Torben Wengert auf www.pixelio.de 

Ius News - Familienrechtliches aus anderen Blogs

"...ich muss zwar nicht mehr mit meinem Mann schlafen, wenn ich nicht will, aber ich muss akzeptieren, wenn er statt meiner die Kündigung meines Arbeitgebers entgegennimmt. Wenn er sich von mir trennt und nur noch Teilzeit arbeitet, kann er mir meinen Betreuungsunterhalt kürzen und ihn mir später sogar ganz streichen..."
Lauter gute Neuigkeiten  für die Frauen gab's diese Woche  in anderen Blogs zum Thema Familienrecht:

  • Ein neues Urteil des BGH zur nachträglichen Begrenzung und Befristung von Ehegattenunterhalt kommentiert Hans-Otto Burschel im Beck-Blog und Elke Elizabeth Rampfl-Platte auf Jus@Publicum
  • Die Kollegen Störmer und Hesserich erläutern eine aktuelle Entscheidung des BAG, das eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für wirksam zugestellt hält, wenn sie gegnüber dem Ehemann an dessen Arbeitsplatz erfolgt.
  • Der Kollege Heiko Müller präsentiert ein Urteil des BGH, nach dem der teilzeitbeschäftigte Ehemann über ein Angebot verstärkten Umgangs den Betreuungsunterhalt reduzieren konnte.
  • Zum Thema Sex in der Ehe zitiert Hans-Otto-Burschel ein aktuelles und ein 45 Jahre altes Urteil - wie sich die Zeiten doch ändern!

OLG Celle: Urteil im Tenor richtig, aber falsch begründet - keine Berufung möglich!

Der Berufungskläger hatte in erster Instanz voll obsiegt: Die Klage auf Ehegattenunterhalt war abgewiesen worden. In der Urteilsbegründung hatte das Amtsgericht jedoch Zahlen verwendet, die dazu führten, dass er zwar keinen Ehegattenunterhalt, jedoch nun mehr Kindesunterhalt zahlen musste. Deshalb legte er Berufung ein. Das OLG Celle hielt sie für unzulässig: