Freitag, 22. Juli 2011

Ius-News - Familienrechtliches aus anderen Blogs

Tipps und Tricks zur Familienversicherung, zum Sparen von Grunderwerbssteuer, zur Verteidiung von Unterhaltspflichtverletzungen sowie den guten Rat, Kinder nicht in den Po zu beißen gab's diese Woche in anderen Blogs, ebenso einen statistischen Überblick zum Sorgerechtsentzug durch die Gerichte:



  • Ist Papa selbständig und verdient er mehr als die angestellte Mama, können die Kinder nicht über Mama gesetzlich familienversichert sein. So stehts in § 10 III SGB V, so ist das lt. BVerfG auch verfassungsgemäß, und so berichtet uns das Hans-Otto-Burschel im beck-blog.
  • Wer sich im Rahmen des Zugewinnausgleichs vor Scheidung bereits ein Ankaufsrecht für die Haushälfte des Ehegatten sichert, der muss nach der Scheidung keine Grunderwerbssteuer zahlen, wenn er den Kauf tatsächlich tätigt, berichtet die Rechtslupe.
  • Wer sein Kind bestraft, in dem er es in den Po beißt, ist nicht erziehungsfähig, meint das ThürOLG, es sei denn, er denkt kurz vor Ende des Gerichtsverfahrens noch um und läutert sich, berichtet wiederum Hans-Otto Burschel im beck-blog
  • Wie man eine Unterhaltspflichtverletzung am besten verteidigt und welche Lücken Anklageschrift und Urteil oft enthalten, berichtet der Kollege Dr. Böttner.
  • Die Gerichte entziehen das Sorgerecht inzwischen erheblich öfter als früher, berichtet der Kollege Wille. Lt statistischem Bundesamt sind die Entzüge von 2005 bis 2009 um 40 % angestiegen.

Ihnen allen ein schönes Wochenende

Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München