Mittwoch, 3. August 2011

Vorsicht bei Fax-Zustellungen in Österreich - lt. OGH hat das Faxprotokoll keine Beweiskraft

Wer reicht nicht laufend Schriftsätze per Telefax ein, um Fristen zu wahren. Und in Deutschland ist das auch kein Problem, wie uns der BGH erst neulich wieder bestätigt hat; wir berichteten hier und hier. Wer jedoch in die Situation kommt, in Richtung Österreich beispielsweise schnell einen fristwahrenden Einspruch einlegen zu müssen, der sollte sich nicht darauf verlassen, dass er mit österreichischen Behörden und Gerichten ebenso verfahren kann.
Der österreichische OGH hat nämlich bereits mehrfach entschieden, dass ein Faxprotokoll seiner Ansicht nach keinen Nachweis für den Zugang des gefaxten Schriftstücks darstellt, es sei denn, man lässt sich den Eingang des Faxes telefonisch bestätigen. Entsprechende Entscheidungen des OGH gibt es auch für EMails, und die Details können Sie auf dem "Law on the Blog" des Grazer Kollegen Johannes Gratl nachlesen.

C) Foto Claudia Hautumm auf www.pixelio.de