Mittwoch, 14. September 2011

Scheidung mit 71 Jahren? Nicht, wenn es sich vermeiden lässt.

Und nun ist der Zeitpunkt da, sich mal zu outen: Ich habe letzten Freitag geheiratet! Und sitze gerade auf dem Flughafen Memmingen auf dem Weg nach Ireland in den Honeymoon :-)). Und was darf ich in der Augsburger Allgemeinen Zeitung lesen? Die Neigung zur Scheidung hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen!

Mittwoch, 7. September 2011

OVG Saarlouis: Anwälte müssen ihre Kinder vor Gericht kostenlos vertreten

Eheleute müssen einander nach § 1360 a IV BGB Gerichtskosten für notwendige persönliche Verfahren finanzieren. Nach einer aktuellen Entscheidung des OVG Saarlouis gilt das entsprechend auch für die volljährigen Kinder. Selbst wenn diese Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, bekommen sie diese nicht, wenn einer der Elternteile Anwalt ist. Denn dieser muss das Kind kostenlos selbst vertreten.

Verfassungsgericht billigt Euro-Rettungsschirm

Mit der Entscheidung von heute früh hat das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung der BRD am Euro-Rettungsschirm ausdrücklich gebilligt. Hier die Pressemeldung des Gerichts.

Dienstag, 6. September 2011

BVerfG: Kindergeldanrechnung nach § 1612 b BGB belastet den Unterhaltspflichtigen nicht grundrechtswidrig

Durch die Änderung des § 1612 b BGB änderte sich der Charakter des Kindergelds. Es wurde vom Eltern-Einkommen zum Kindeseinkommen, das zur Bedarfsdeckung des Kindes verwendet werden muss. Folge: Der Unterhaltspflichtige muss zwar faktisch den gleichen Kindesunterhalt zahlen wie früher, kann aber, da er nun nur noch einen verringerten Bedarf decken muss, nicht mehr den Tabellenbetrag des Kindesunterhalts sondern nur noch den Betrag nach Abzug des Kindergeldes von seinem bereinigten Netto abziehen, um anschließend aus dem verbleibenden Rest den Ehegattenunterhalt berechnen zu können.

Montag, 5. September 2011

George Clooney, Nespresso und die gerechte Strafe Gottes...

Ein böses Video gibts jetzt auf www.solidar.ch:

Nespresso wird immer noch nicht fair gehandelt - und George Clooney muss es böse büßen!




Kein Verjährung von Kindersunterhaltsansprüchen bis zur Volljährigkeit - aber verwirken können Sie sehr wohl.

Die Verjährung von Ansprüchen des Kindes gegen seine Eltern, also insbesondere von Unterhaltsansprüchen ist bis zur Volljährigkeit des Kindes, seit 1.1.10 sogar bis zum 21. Lebensjahr gehindert, § 207 BGB. Wer jedoch meint, er könne sich bei der Geltendmachung solcher Ansprüche Zeit lassen, der läuft in eine Falle: Denn die Ansprüche unterliegen zwar nicht der Verjährung, sehr wohl aber der Verwirkung.

Donnerstag, 1. September 2011

OLG Köln zu den Bemühungen des unterhaltsberechtigen Ehegatten um Arbeit - 40 Bewerbungen in 6 Monaten reichen nicht.

Wer Unterhalt verlangt, weil es ihm bisher noch nicht gelungen ist, einen Arbeitsplatz zu ergattern, der muss nachweisen, dass er sich umfangreich bewirbt. Das hat jetzt erst das OLG Köln wieder entschieden.