Freitag, 28. Oktober 2011

Scheidung - Trennungsfrist von 3 Jahren muss nicht zwingend eingehalten werden.

Gelegentlich stimmt einer der Eheleute der Scheidung nicht zu. Trotzdem muss der andere nicht 3 Jahre bis zur Scheidung warten, obwohl das § 1566 III BGB eigentlich so vorsieht.
Das hat auch das OLG Brandenburg jetzt noch einmal bestätigt. In seinem Urteil vom 18.10.2011, Az.: 10 UF 143/11 = BeckRS 2011, 24764 hat es die Scheidung einer Ehe trotz fehlender Zustimmung eines Ehepartners bereits nach 2,5 Jahren zugelassen. den der scheidungswillige Ehepartner habe"...glaubhaft und unter Hinweis auf eine neu eingengangene Beziehung erklärt, er lehne die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ab."
Auch andere Gerichte lassen die glaubhafte Einlassung des scheidungswilligen Partner für den Beweis der Zerrüttung ausreichen, wobei man sich nicht einmal darauf beziehen muss, eine neue Partnerschft eingegangen zu sein, vgl. Palandt, § 1565, Rz. 3.

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