Donnerstag, 15. März 2012

Pubertät ist, wenn die Eltern schwierig werden... und das kann teuer werden für Papa!

Was macht man als halbwüchsiger Teenager, wenn Papa einem gar nichts mehr erlauben will? Wenn die Eltern getrennt leben, gibt es die Möglichkeit, einfach zu Mama zu ziehen. Aber das kann teuer werden für Papa, wenn die Eltern gerade wegen des Kindesunterhalts prozessieren.

In dem vom OLG Rostock entschiedenen Fall hatte Papa beim Mama Kindesunterhalt eingeklagt. Nach Klageerhebung wechselte die Tochter die Fronten und zog zur Mutter, und das OLG entschied, dass die Befugnis des Vaters zur Vertretung des Kindes gemäß § 1629 II S. 2 BGB erloschen sei, und zwar rückwirkend! ( Beschluss vom 14. 01. 2012, 10 UF 146/10 = BeckRS 2012, 02958). Das hatte auch zur Folge, dass dem Vater rückwirkend die Vollmacht abhanden gekommen war, für das Kind einen Anwalt zu beauftragen. Die erhobene Klage sei unzulässig geworden, der Vater habe die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Diese Kostenfolge wäre aber - so das OLG - vermeidbar gewesen, hätte der Vater nach dem Umzug der Tochter, also nach dem Wegfall seiner alleinigen Vertretungsmacht den Rechtsstreit für erledigt erklärt. Dann hätte das Gericht die Möglichkeit gehabt, die Kosten des Verfahrens der Mutter aufzuerlegen. Nach dem in erster Instanz vom Gericht kein entsprechender Hinweis kam und der Anwalt des Vaters über die Möglichkeit der Erledigterklärung offenbar nicht informiert war, blieben die Kosten am Vater hängen. Immerhin schlug das OLG die Gerichtskosten zweiter Instanz nieder; sie wären seines Erachtens nicht entstanden, hätte die erste Instanz den Vater ordnungsgemäß aufgeklärt.

Fokus-Familienrecht Schnell-Info zur Entscheidung (zum Vergrößern anklicken):