Montag, 23. April 2012

Der Feind in Deinem Bett: OLG Hamm zur Unterhaltsverwirkung bei Fremdgehen

Das hat man von seiner sozialen Ader: Das Ehepaar hatte den langjährigen gemeinsamen Freund bei sich daheim aufgenommen, weil er in einer finanziellen Notlage war und sich keine eigene Wohnung leisten konnte. Der Ehemann war Fernfahrer und häufig und lange unterwegs. Und es dauerte lange, bis er die Affäre zwischen seiner Frau und dem "Hausfreund" aufdeckte, die sich alsbald nach dem Einzug entwickelt hatte. Und die Decouvrierung führte nun nicht zur Reue und zur Abkehr: Ehefrau und Freund setzten die Affäre nun offen fort - nach wie vor unter dem gemeinsamen Dach. Der Mann trennte sich nun und verweigerte die Zahlung von Trennungsunterhalt mit dem Hinweis darauf, die SAche stelle ein grob ehewidriges, eindeutiges Fehlverhalten dar; die Zahlung jedweden Unterhalts sei unbillig.

Das OLG Hamm, Az. II-13 UF 3/11 vom 19.07.2011 gab ihm Recht. Der Ehefrau stehe kein Trennungsunterhalt nach §§ 1361 III BGB zu. Er sei nach § 1579 Nr. 7 BGB verwirkt. Zwar sei nicht jede ehewidrige Beziehung geeignet, den Unterhaltsanspruch zu beseitigen. Hier jedoch führe die Abwägung des Gesamt-Sachverhalts dazu, dass eine Inanspruchnahme des Ehemanns unerträglich wäre.



Donnerstag, 19. April 2012

OLG Karlsruhe: Gewalttätiger nichtehelicher Vater bekommt VKH im Sorgerechtsverfahren in gegen die Mutter

Auf Antrag des Jugendamtes soll der Mutter die elterliche Sorge entzogen werden. Sie könne ihr Kind gegen die Gewalteinwirkung des nichtehelichen Vaters nicht ausreichend schützen. Der Vater wird am Verfahren beteiligt und beantragt Verfahrenskostenhilfe. Obwohl alles dafür spricht, dass der Vater sowohl gegen die Mutter als auch gegen das Kind Gewalt ausgeübt hat, gewährt ihm das OLG VKH.

Werde der Mutter das Sorgerecht entzogen, sei zunächst der Vater an der Reihe, es zu bekommen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient, § 1680 III, II S. 2 BGB. Diese gesetzliche Regelung begründet ein subjektives Recht des Vaters, BGH FamRZ 2010, 1242. Steht also die Entziehung des Sorgerechts der Mutter nach § 1666 BGB an, ist der Kindsvater unmittelbar in seinen eigenen Rechten betroffen. Soll auch ihm die elterliche Sorge versagt werden, kann allein dieser erhebliche Eingriff in sein Grundrecht gemäß Art. 6 II GG gebieten, Verfahrenskostenhilfe zu gewähren, so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.2012, Az. 2 WF 20/12 = BeckRS 2012, 05822.

Fokus-Familienrecht Schnellinfo zum Urteil (zum Vergrößern anklicken):

Mittwoch, 18. April 2012

OLG Oldenburg: Nur ein Jahr mit dem neuen Partner zusammen gelebt: Kein Unterhalt mehr.

Wer von seinem Ehegatten getrennt und zwei Jahre lang mit einem neuen Partner zusammenlebt, der riskiert, dass ihm sein Unterhaltsanspruch nach § 1579 Nr. 2 BGB gekürzt oder gestrichen wird, so die übliche Rechtsprechung. Das OLG Oldenburg hat diese Frist jetzt für Sonderfälle sogar auf ein Jahr gekürzt.

Freitag, 13. April 2012

OLG Brandenburg spricht lebenslangen Ehegattenunterhalt zu...

...und das ist nicht einmal sensationell! Zwar war das Urteil des OLG - 10 UF 253/11 vom 21.02.2012 - sogar Legal Online Tribune eine Top-Schlagzeile wert: "Unbefristeter Anspruch bei 30 Jahren Ehe und Ausbildungsabbruch". Wer allerdings die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu diesem Thema verfolgt, die übrigens im OLG-Urteil umfassend und korrekt zitiert wird, der sieht sogleich, dass das OLG beim gegebenen Sachverhalt zu keinem anderen Ergebnis kommen konnte: