Samstag, 21. Juli 2012



Ausgabe 12/09: Form einer Unterhaltsvereinbarung, Betreuungsunterhalt auch bei ältern Kindern, Auskunftspflichten von Verwandten untereinander, Mitsorge des nichtehelichen Vaters, Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
 
  • OLG Oldenburg: Die gerichtlich protokollierte Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt im Rahmen eines Verfahrens auf Trennungsunterhalt ist formwirksam. Dass das allerdings nicht selbstvertändlich ist, darauf weist der Kollege Wille zu Recht hin. Vorsicht ists geboten.
  •  Betreuungsunterhalt muss u.U. auch dann noch gezahlt werden, wenn alle drei Kinder schon 12  Jahre und älter sind, hat der BGH jetzt entschieden. Darauf weist ebenfalls der Kollege Wille im Unterhalt24-blog hin, ebenso Hans Otto Burschel auf dem Beck-Blog.
  • Die ebenso unterhaltsame wie richtige Entscheidung des AG Lüdinghausen über Informationspflichten von Verwandten untereinander war nicht nur bei uns Thema, sondern auch im Beck-Blog: Geheimsache Oma - ein lesenswerter Beitrag von H. O. Burschel.
  • Auch nach der revolutionären Rechtsprechung des BVerfG muss dem nichtehelichen Vater nicht zwingend die elterliche Mitsorge eingeräumt werden, entschied das OLG Brandenburg und kommentiert der Beck-Blog.
  • Zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz äußert sich der Kollege Munzinger - und nimmt dabei die Bestrebungen der Politik, die Qualitätsstandards der Kinderbetreuung herabzusetzen, kritisch ins Visier. 

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Fokus Familienrecht
RA & FAFam Gerhard Kaßing - München