Sonntag, 15. Juli 2012

OVG Lüneburg: PKH darf nicht deswegen versagt werden, weil das Hauptsacheverfahren verloren wurde

Wie vor kurzem schon der BGH hats nun auch das OVG Lüneburg entschieden, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängig gemacht werden darf:

Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der von der Klägerin vor dem Verwaltungsgericht geführten Klage ... war auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife ihres Prozesskostenhilfeantrags abzustellen. Verweist stattdessen - wie hier - ein Gericht zur Begründung der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags auf die Ausführungen in der zeitgleich ergangenen Hauptsacheentscheidung, überspannt es die an eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellenden Anforderungen (BVerfG, Beschl. v. 13.7.2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, 3489, juris; Beschl. v. 26.6.2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, 3190, juris).

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