Freitag, 21. September 2012

Steuersparmodell Ehe - noch nicht am Ende...

Immer häufiger wird angesichts der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert. Es sei ein überkommenes Modell; denn einerseits heiraten viele Paare gar nicht mehr, können das Splitting also nicht in Anspruch nehmen und werden damit benachteiligt; andererseits kommen auch viele verheiratete Paare ihrer bevölkerungspolitischen Ehrenpflicht (Erhalt der Menschheit) nicht nach, und das sollte ja nach Ansicht vieler genau das sein, was mit dem Splittingtarif gefördert werden sollte. Es gehe, so der allgemeine Tenor, nicht an dass DINKS (double income, no kids) die Belastung des Kindergroßziehens vermeiden und trotzdem die dafür vorgesehene Förderung kassieren.

In diese Diskussion wirft der - wie immer hervorragende - Notar Prof. Dr. Grziwotz ein paar alternative Argumente hinein, über die es sich nachzudenken lohnt.
Der Splittingtarif - so seine Ansicht - prämiert nicht nur das Kinderkriegen, sondern die Familiensolidarität allgemein. Denn wer heiratet, geht z.B. das nicht zu vernachlässigende Risiko ein, irgendwann einmal einen kranken Partner pflegen und unterhalten zu müssen. Ferner gehe es um Familiensolidarität allgemein, z.B. also auch um die Versorgung kranker und gebrechlicher Eltern und Schwiegereltern.
Diesen Familienpflichten stellt Grziwotz den Splittingvorteil gegenüber, der sich beispielweise für ein Paar ergibt, bei dem der eine 60.000,00 und der andere 15.000,00 jährlich verdient. Er beträgt sage und schreibe 1.050,00 € jährlich - ein mickriges Trinkgeld.

Grziwotz wehrt sich nicht gegen eine Reform des Familiensteuerrechts, jedoch dagegen, einer Abschaffung des Ehegattensplittings das Wort zu reden, bevor nicht ein alternatives Modell entworfen ist.

Den sehr nachdenkenswerten und guten Beitrag von Grziwotz finden sie in der aktuellen Ausgabe der Legal Online Tribune.