Donnerstag, 18. April 2013

SG Dresden: Keine Kita-Pflicht für Kinder von Studenten

Die studierende Mutter war BAföG-berechtigt. Sie setzte mit dem Studium aus, als ein Kind zur Welt kam, weil sie es bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres selbst betreuen wollte. Damit entfiel natürlich auch der BAföG-Anspruch. Die Mutter beantragte Hartz IV. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Das Kind möge in eine Krippe gegeben werden. Dann könne die Frau weiter studieren, hätten wieder einen Anspruch auf BAföG und brauche kein Hartz IV mehr.
Das Sozialgericht Dresden korrigierte das per Eilentscheidung ( v. 04.04.13, Az.: S 20 AS 1118/13 ER). Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können auch vom Studium beurlaubte Studenten Hartz IV beziehen. Das Jobcenter habe verfassungswidrig gehandelt, als es den Anspruch ablehnte. Das Grundgesetz schütze in Art. 6 die Entscheidungsfreiheit der Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen. Auch von Arbeitslosen werde während der ersten drei Jahre der Kinderbetreuung nicht verlangt, dass sie sich eine Arbeit suchen. Studenten in vergleichbaren Situationen dürften nicht schlechter behandelt werden.

Quelle:Beck-Aktuell vom 12.04.2013.