Mittwoch, 7. Mai 2014

Streit ums Kindergeld - BGH: Streitwert nur 300,00 €

Die Eltern streiten darum, wer das Kindergeld von der Kindergeldkasse beziehen darf. Derzeit bekommt es die Mutter. Den Antrag des Vaters, dies zu ändern, weist das Amtsgericht zurück und setzt den Streitwert auf 300,00 € fest. Der Vater wendet ein, der Streitwert sei erheblich höher. Schließlich habe die Tatsache, wer das Kindergeld bezieht, erheblichen Einfluss auf die Bemessung des Kindesunterhalts. Ferner habe er beantragt, die Bezugsberechtigung rückwirkend ab dem Jahr 2003 zu ändern.

Der BGH (Entscheidung vom 29.01. 2014, XII ZR 555/12) gibt dem Amtsgericht recht. Bei der Bestimmung des Bezugsberechtigten gehe es vorwiegend um die Modalitäten der Auszahlung des Kindergelds, nicht aber um die Frage, wem dieses zusteht. Damit könne nicht auf den Auszahlungsbetrag an sich abgestellt werden. Vielmehr sei der Mindestbeschwer-Wert des § 61 Abs. 1 FamFG zugrundezulegen.

Das Ganze habe auch nichts mit der Streitfrage hinsichtlich der Bemessung des Unterhalts zu tun. Dieser Streit sei im Unterhaltsprozess zu klären. Für die Prüfung, in wessen Obhut sich das Kind befinde, sei die Familienkasse zuständig. Die Frage, ob die Kasse richtig entschieden habe, sei wiederum Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens und ebenfalls vom Amtsgericht hier nicht zu prüfen.