Donnerstag, 18. Mai 2017

OLG Oldenburg: Kein Trennungsunterhalt mehr, wenn die Ehefrau mit ihrem neuen Lebenspartner zusammenzieht.




Nach §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 2 kann Trennungsunterhalt zu versagen sein, wenn der Berechtigte mit seinem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.
In dem vom OLG Oldenburg (Hinweisbeschluss vom 16.11.2016 = 4 UF 78/16) zu entscheidenden Fall hatte die berechtigte Ehefrau seit Mai 2013 eine Liebesbeziehung zu ihrem neuen Partner. Im August 2013 verbrachte das Paar einen gemeinsamen Urlaub. Im Laufe des Jahres 2013 nahm der neue Partner mit Zustimmung der Ehefrau die Rolle des Ersatzvaters für die Kinder ein und nahm beispielsweise an Gesprächen mit Mitarbeitern des Jugendamtes teil. Die Kinder bezeichneten ihn als „Papa“. Seit Frühjahr 2013 nahm man gemeinsam an Familienfeiern Teil. Der neue Lebensgefährte ließ sein Anwesen renovieren, damit die Ehefrau einziehen konnte. Das geschah dann im März 2014.

Das OLG Oldenburg ging davon aus, dass spätestens in diesem Zeitpunkt sich, obwohl die sonst übliche 2-Jahres-Frist noch nicht verstrichen war, die Beziehung zum neuen Partner soweit verfestigt hatte, dass die Fortsetzung des § 1579 Nr. 2 BGB vorlagen.
Schon das Amtsgericht hatte der Ehefrau den Unterhalt versagt. Auf den Hinweisbeschluss des OLG nahm die Ehefrau ihre Beschwerde zurück.

Fundstelle: Forum Familienrecht 2017, 213 = NJW 2017, 963