Dienstag, 4. Juli 2017

Deutsches Statusrecht extrem: Ist ein Serbe erst einmal ein Deutscher, dann bleibt er ein Deutscher, obwohl er ein Serbe ist – oder so...

Die Sturheit deutscher Behörden und Gerichte im Statussachen, speziell bei der Staatsangehörigkeit ist wirklich bemerkenswert. Dabei führt der Hang, alles irgendwo zwanghaft ein- und zuordnen zu müssen, zu abstrusen Ergebnissen. Wie ich hier:

Eine serbische Staatsangehörige beantragt in Deutschland Asyl und ist damit zum Scheitern verurteilt (Serbien ist sicherer Drittstaat). Der Asylantrag wird abgewiesen. Kurz vor der Ausweisung bringt sie ein (weiteres) Kind zur Welt. Ein Deutscher erkennt die Vaterschaft an. Dadurch erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Jetzt beantragt die Serbin eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung.
Wenig später stellt sich heraus, dass der deutsche „Vater“ nur Scheinvater und nicht wirklich der Erzeuger ist. Ein Fall der Vaterschaftsanerkennung "gegen Cash". Das Kind stammt – wie seine Geschwister auch – vom serbischen Ehemann der Frau.

Die Behörden und auch das Verwaltungsgericht Gießen (Urteil vom 4.5.2017, Az. 7 K 5516/15) verwehren eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung. Denn die Familie lebt ja bereits einträchtig zusammen, während der deusche Scheinvater als“ Wohnsitzloser“ sein Leben auf der Straße fristet. Allerdings kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Mutter aus humanitären Gründen trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist. Denn obwohl die Vaterschaftsanerkennung ohne Zweifel nicht ernstgemeint war, allerdings auch nicht mehr anfechtbar ist, ist das Kind deutscher Staatsangehöriger geworden und hat damit das Recht, in Deutschland zu leben. Nachdem es ohne Mutter in Deutschland nicht klarkommen wird, darf nun auch die Mutter bleiben.

Wir lernen: Die deutsche Staatsangehörigkeit ist es so heilig, dass jemand, der Deutscher geworden ist, auch Deutscher bleibt, auch wenn er kein Deutscher ist.


Ob Serben nicht generell bleiben dürfen sollten, weil sie daheim oft fast verhungern, ist eine ganz andere Frage. Übrigens keine des Asylrechts (sind ja Wirtschaftsflüchtlinge), sondern die Frage, ob wir nicht endlich ein Einwanderungsgesetz gut brauchen könnten.
Naja - Vielleicht in der nächsten Legislaturperiode. Oder der übernächsten...