Montag, 10. Juli 2017

Masern-Epidemie in NRW - wer seine Kinder nicht impft, kann das Sorgerecht verlieren!

Nach wie vor gibt es in Deutschland keine Pflicht, seine Kinder impfen zu lassen. Aber wer es nicht tut, gerät langsam wirklich in die Bedouille. Gerade in letzter Zeit hat sich einiges getan, was den Spielraum impfunwilliger Eltern stark eingengt und was angesichts der Masern-Epidemie in NRW (schon 500 Erkrankungen in 2017, Tod einer 37-jährigen Erwachsenen) jetzt auch praxisrelevant wird:

In Frankreich und Italien ist die Impfung von Kindern dieses Frühjahr gesetzlich zur Pflicht gemacht worden. In beiden Ländern müssen Kinder gegen insgesamt 11 bzw. 12 Erreger geimpft werden, andernfalls dürfen sie die Schule nicht besuchen. In Deutschland gibt es wie gesagt eine Verpflichtung nicht, allerdings besteht seit 2015 die Möglichkeit, ungeimpfte Kinder und Jugendliche aus der Kita oder der Schule vorübergehend auszuschließen. Seit Anfang Juni gibt es ein Bundesgesetz, nach dem Kindertagesstätten den Gesundheitsbehörden künftig melden müssen, wenn sich Eltern einer Impf-Erstberatung verweigern.

Die ständige im Kommission des Robert-Koch-Instituts empfiehlt, Kinder im Vorschulalter gegen 13 Erreger zu immunisieren. Diese große Anzahl empfohlener Impfungen stellt für viele Eltern ein Problem dar. Die meisten sind nicht grundsätzlich gegen Impfungen, sorgen sich aber darum, dass eventuell das noch schwache Abwehrsystem der Kinder überfordert wird.
Das Robert-Koch-Institut räumt ein, dass heutzutage gegen wesentlich mehr Krankheiten geimpft wird als früher. Allerdings werde der Impfschutz heutzutage sehr viel milder herbeigeführt. Die Impfstoffe seien ständig weiterentwickelt worden und würden das Abwehrsystem der Kinder nun wesentlich weniger stark fordern, als dies früher der Fall war.

Und der Bundesgerichtshof folgt den Empfehlungen der ständigen Kommission. Mit Beschluss vom 03.05.2017 - Aktenzeichen XII ZB 157/16 ( vgl. meinen Blog-Post vom 30.05.2017) stellt er fest:

"Die Impfempfehlungen der ständigen Impfkommission sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als medizinischer Standard anerkannt worden. Daran nimmt die den Empfehlungen zugrunde liegende Einschätzung teil, dass der Nutzen der jeweils empfohlenen Impfung das Impfrisiko überwiegt (vgl. BGHZ 144, Seite 1 = FamRZ 2000,  Seite 809)."

Damit bestätigte der BGH eine OLG-Entscheidung, in der das OLG die Entscheidungsbefugnis über die Frage, ob die Kinder geimpft werden oder nicht, dem Vater allein betrug, weil sich die Eltern darüber nicht einig werden konnten. Die Mutter hatte mit ihren Bedenken gegen die Impfungen (sie sprach in ihrer Beschwerdebegründung von einer " unheilvollen Allianz zwischen ständiger Impfkommission und Pharmaindustrie") das Nachsehen.