Freitag, 7. Juli 2017

Seit 01.07.2017: "Unterhaltsvorschuss für alle" - Das Füllhorn des Wahlkampfs ergießt sich über die Unterhaltsberechtigten

Wahlkampf hin oder her - diese Gesetzesänderung macht natürlich Sinn:

Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, weil ein nicht kann oder keine Lust hat, gibt's für Minderjährige Kinder aus der Staatskasse Unterhaltsvorschuss. Bisher konnte man den für maximal 6 Jahre und maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen. Danach: Sozialhilfe.

Jetzt gibt es den Vorschuss Zeit der Minderjährigkeit, also bis 18 - und zwar full time!.

Allerdings müssen Kinder ab dem 12 . Lebensjahr zwei zusätzliche Voraussetzungen alternativ erfüllen:
Sie sind selbst nicht Hartz-IV-leistungsberechtigt.
Oder aber der alleinerziehende Elternteil hat ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro monatlich.

Damit ergeben sich für 2017 (rechnerisch) folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag: 150 EUR (342 EUR Mindestunterhalt abzüglich 192 EUR Kindergeld)
  • Kinder bis zum 12. Geburtstag: 201 EUR (393 EUR Mindestunterhalt abzüglich 192 EUR Kindergeld)
  • Kinder bis zum 18. Geburtstag: 268 EUR (460 EUR Mindestunterhalt abzüglich 192 EUR Kindergeld)