Montag, 4. September 2017

Was lange währt... endlich ist das neue Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft getreten.

Rückwirkend zum 1.7.2017 ist nun endlich das neue Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen:
Unterhaltsvorschuss wird jetzt nun nicht mehr nur für insgesamt 72 Monate gewährt sondern für praktisch unbeschränkte Dauer
auch Kinder, die älter als 12 Jahre sind kommen jetzt in den Genuss von Unterhaltsvorschuss.
Diese Kinder bekommen allerdings nur dann Leistungen nach den OVB, wenn sie nicht zugleich auf Hartz-4-Leistungen angewiesen sind oder der allein erziehende Elternteil, obwohl im Hartz-4-Bezug, ein Einkommen von mindestens 600 € erzielt. Diese Regelung wurde ins Gesetz eingebaut, um einen Anreiz dafür zu schaffen, aus den Sozialleistungen herauszukommen.
Kinder bis zu 5 Jahren erhalten monatlich Euro 150,00, Kinder von 6-11 Jahren Euro 201,00 und Kinder von 12-17 Jahren Euro 268,00

Wichtig! Wer rückwirkend ab dem 1. Juli 2017 Leistungen in Anspruch nehmen will, muss den Antrag bis einschließlich 30.9.2017 gestellt haben.