Samstag, 30. Juli 2011

Der Welthunger ist groß - der Hunger der Banken ist größer

Alle Fünf Sekunden verhungert ein Kind unter 10 Jahren 37.000 Menschen verhungern jeden Tag. Dabei könnte die Weltwirtschaft bei gerechter Verteilung ohne Probleme das Doppelte der jetzigen Erdbevölkerung ernähren, ohne dass irgendjemand Mangel leiden müsste.

Seit wir mit unseren Steuergeldern Banken retten, steht noch weniger Geld für die Hungernden der Welt zur Verfügung. Diesen Zusammenhang stellt der Schweizer Soziologe Jean Ziegler her, der eigentlich die Eröffnungsrede zu den diesjährigen Salzburger Festspielen halten sollte, wegen seiner unbequemen Haltung jedoch wieder ausgelanden wurde.

Freitag, 29. Juli 2011

Ius-News - Familienrechtliches aus anderen Blogs



Auf diesem Blog kam diese Woche das Familienrecht etwas kurz. Dafür hat Hans-Otto-Burschel auf dem Beck-Blog die Fahne hochgehalten und wirklich schöne familienrechtliche Themen abgehandelt. Er hat berichtet,

Anwaltskammer erstattet Strafanzeige gegen Rechtsanwalt wegen Gebührenüberhebung - BVerfG: Kanzlei-Durchsuchung unverhältnismäßig!

Es ging um eine Erbauseinandersetzung. Die Mandantin hatte sich mit falschen Angaben beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erschlichen, diesen dem Kollegen vorgelegt, und der war daraufhin aktiv geworden und hatte die Auseinandersetzung auf Beratungshilfe-Basis durchgeführt. Als sich später herausstellte, dass die Voraussetzungen für die Beratungshilfe gar nicht vorgelegen hatten, stellte er der Mandantin eine Gebührenrechnung über 775,64 €. Daraufhin beschwerte diese sich bei der Anwaltskammer.

Donnerstag, 28. Juli 2011

Wer Prozesskostenhilfe hat, dem darf die Staatskasse keine Gerichtskostenrechnung mehr schicken

Der Klägerin wurde Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren bewilligt. Im Termin schlossen die Parteien zu Erledigung des Verfahrens einen Vergleich, in welchem sie sich u. a. auf Kostenaufhebung in beiden Instanzen einigten. Die Gerichtskasse stellte nun der Klägerin die hälftigen Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens in Rechnung. Dagegen wendete sich die Klägerin und berief sich auf die ihr bewilligte Prozesskostenhilfe. Und das OLG Stuttgart gabe ihr Recht

Suizid auf der Schiene und Schmerzensgeld für Lokführer: Ein Update

Nicht nur die Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich mit der Schmerzensgeldforderung eines Lokführers gegen die Hintebliebenen eines Lebensmüden - auch bei Legal-Online-Tribune finden sich zwei aktuelle Abhandlungen über den derzeit vor dem LG Nürnberg geführten Rechtsstreit. Insbesondere Prof. Dr. Roland Schimmel fasst die Rechtslage solcher Fälle stringend zusammen und geht auch auf ein eventuelles Mitverschulden(!) des Lokführers, besser, dessen Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Zuges ein - ein Argument, das ich bisher noch nicht zu hören bekommen habe. Ich würde dem auch entgegnen, dass es hinter das überwiegende Verschulden des Lebensmüden zurücktritt. Im Übrigen schlägt der Autor vor, die bedrückende Konstellation zwischen Lokführer und Hinterbliebenen dadurch zu entschärfen, dass man die Ansprüche der Lokführer kollektiviert, also auf die Allgemeinheit umlegt, z.B. über eine Versicherung, die die Deutsche Bahn AG abschließen müsste - mit der Folge, dass die Kosten dafür auf die Fahrpreise umgelegt werden müssten. Ein erwägenswerter Vorschlag.

Zu den näheren Umständen des Falles schreibt LTO hier. Unseren urspünglichen Beitrag finden Sie hier.

(C) Foto Lutz Stallknecht auf www.pixelio.de