Stirbt ein Kind, und ist es noch nicht 6 Jahre alt, dürfen im Bundesland Bremen künftig Rechtsmediziner jedes Kind, bei dem die Todesursache nicht zweifelsfrei erkennbar ist, im Wege der Obduktion untersuchen. Das hat die Bremer Bürgerschaft am 26.01.2011 mit großer Mehrheit beschlossen.
Anlass für die umstrittene Gesetzesänderung war der "Fall Kevin". Kevin war 2006 von der Polizei tot in einem Kühlschrank aufgefunden worden. Er war an den schweren Misshandlungen seines drogensüchtigen Ziehvaters gestorben.
Allerdings steht den Eltern gegen die Obduktion ein Einspruchsrecht zu. Diesen Einspruch müssen sie binnen 24 Stunden erheben. Tun sie das, entscheidet das Gericht.
(C)Foto: Willi Schewski auf www.pixelio.de
Montag, 31. Januar 2011
Bremer Bürgerschaft: Kinder unter 6 Jahren werden bei Ableben obduziert.
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Bremen,
Kindesmisshandlung,
Obduktion
Trennung: "Du das Schlafzimmer - ich das Wohnzimmer". OLG Brandenburg: Normal ist die Wohnungszuweisung im Ganzen!
Wollen die Eheleute getrennt leben, muss über die Wohnsituation entschieden werden. Dabei kommt nach Ansicht des OLG Brandenburg eine Aufteilung der Wohnung nur ausnahmsweise in Betracht.
Freitag, 28. Januar 2011
ius-news - Die Wochenumschau
Bemerkenswertes aus anderen Blogs
Ausgabe 11/3
- Sobald die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet, ist es auch vorbei mit der privaten Nutzung des Dienstwagens, berichten RAe Mielke und Coll unter Bezugnahme auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgericht.
- Filesharing: Wenn die Beteiligten gegenseitig beteuern, über den fraglichen Rechner habe kein Filesharing stattgefunden, kann dies für alle entlastend sein, hat das LG Hamburg entschieden und berichtet die IT-Recht-Kanzlei
- Wer vor Abschluss einer vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildungsmaßnahme aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, der muss - entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag vorausgesetzt, die Kosten der Weiterbildung erstatten, berichten die RAe Scherer und Körbes unter Bezugnahme auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
- Die Zahl der Scheidungen ist rückläufig, berichtet Hans-Otto-Burschel im Beck-Blog unter Bezugnahme auf das statistische Bundesamt.
- Es kommt ja nicht oft vor - aber manchmal muss man doch überlegen, ob man nicht Verfassungsbeschwerde einlegt. Ein Schema dazu veröffentlicht Jessica König
Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Fokus-Familienrecht
Gerhard Kaßing
"DU hast mich verlassen! Deshalb krieg ICH die Kinder!" OLG Köln: Funktioniert nicht.
Der Ehemann warf der Ehefrau vor, die Familie grundlos verlassen zu haben. Damit habe sie den Konflikt über das Sorgerecht für die Kinder überhaupt erst herbeigeführt. Schon deshalb habe sie das Kindeswohl verletzt, weshalb ihm die elterliche Sorge allein zu übertragen sei.
Donnerstag, 27. Januar 2011
BGH: Beschränkung der Revision auf einen Teil des Zugewinnausgleichs unzulässig.
Das OLG Hamm hatte über den Zugewinnausgleich entschieden und die Revision nur wegen eines Teilaspekts (Bewertung einer betragsmäßig nicht festliegenden Kapi-talabfindung) zugelassen. Der BGH hat das für unzulässig gehalten.
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