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Montag, 31. Januar 2011

Trennung: "Du das Schlafzimmer - ich das Wohnzimmer". OLG Brandenburg: Normal ist die Wohnungszuweisung im Ganzen!

Wollen die Eheleute getrennt leben, muss über die Wohnsituation entschieden werden. Dabei kommt nach Ansicht des OLG Brandenburg eine Aufteilung der Wohnung nur ausnahmsweise in Betracht.