Wenn die Ehefrau vor dutzenden Jahren einen wundervollen "Bauhaus"-Stuhl mit in die Ehe gebracht hat, der immer fleißig benutzt wurde aber trotzdem noch in gutem Zustand ist - ist der bei der Scheidung als Hausrat zu behandeln, oder fällt er in den Zugewinnausgleich? Diese Frage musste der BGH jetzt beantworten, und er entschied eindeutig:
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Montag, 11. Juli 2011
Das Bauhausmöbel in der "Aussteuer" - Hausrat oder Zugewinnausgleich?
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Montag, 7. Februar 2011
BGH betont: In die Hausratsverteilung fallen nach neuem Recht nur noch Hausratsgegenstände im gemeinsamen Eigentum
Eigentlich steht es direkt im Gesetz - trotzdem sah der BGH Anlass die neue Rechtslage betreffend die Verteilung von Hausrat bei der Scheidung durch Urteil noch einmal ausdrücklich klar zu stellen: In die Hausratsverteilung gehören nur Gegenstände, die beiden Eheleuten gemeinsam gehören. Alle anderen fallen in den Zugewinnausgleich.
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