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Freitag, 15. Juli 2011

BGH: Wenn Mama eine Ausbildung macht, muss sie dem Kind keinen Unterhalt zahlen.

Die Mutter war unterhaltspflichtig, weil der Vater das minderjährige Kind betreute. Sie kündigte ihren Job und begann eine Berufungsausbildung. Und der BGH stornierte tatsächlich den Kindesunterhalt: