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Mittwoch, 23. März 2011

OLG Koblenz: Auch ein Kind, dessen Eltern in Afghanistan unerreichbar sind, braucht keinen Vormund

Das schwer herzkranke Kind war mit dem Einverständnis seiner afghanischen Eltern und durch Vermittlung einer Hilfsorganisation nach Deutschland gekommen und wird hier medizinisch versorgt. Die Eltern haben die Ausübung der elterlichen Sorge komplett an einen hiesigen Dritten übertragen. Sie selbst sprechen nicht Deutsch und haben zwar einen festen Wohnsitz, aber keine Postadresse und sind nur über den Dorfvorsteher und den Muezzin der Nachbargemeinde zu erreichen. Deshalb wollten die Verantwortlichen in Deutschland eine Vormundschaft einrichten. Ihren Antrag hat das OLG Koblenz zurückgewiesen.