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Sonntag, 15. August 2010

OLG München: keine Aufrechnung gegen Anspruch auf Nachteilsausgleich wegen steuerlichem Realsplitting

Das OLG München (Entscheidung vom 15.04. 2010, 33  WF 399/10 = BeckRS 2010,15760) hat einmal mehr für die strikte Einhaltung des Prinzips des § 394 S. 1 BGB plädiert: