Nachdem er es dem deutschen Gesetzgeber bereits mit dem Fall Zaunegger (NJW 2010, 501) ins Stammbuch geschrieben hatte, nimmt der Europäische Menschengerichtshof nun mit dem Fall Sporer (Urteil vom 03.02.2011, Az.: 35637/03, nicht rechtskräftig) auch die Österreicher ins Gebet: Das Sorgerecht nichtehelicher Väter darf nicht von der Zustimmung der Mutter abhängig sein.
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Freitag, 4. Februar 2011
EMGR: Auch das österreichische Sorgerecht diskriminert die nichtehelichen Väter
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Montag, 13. Dezember 2010
BGH: Österreicher werden "exekutiert", auch wenn sie nach ihrem Heimatrecht keinen Unterhalt zahlen müssen.
Das nichteheliche Paar war binational, er Österreicher, sie Deutsche, und sie lebten zusammen mit dem nichtehelichen Kind in Österreich - bis zum Streit. Da zogen deutsche Mutter und Kind nach Deutschland um, und die Mutter ging vor Gericht und verlangte für sich Betreuungsunterhalt. Kindesunterhalt zahlte Papa brav.
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