Eine Terminsgebühr kann grundsätzlich auch ohne Termin anfallen, wie der Kollege Schöne in einem Posting gerade eben richtig feststellt. Den Parteien bleibt es unbenommen, sich nach Klageeinreichung auch ohne Richter untereinander auszutauschen und zu vergleichen, vgl VV-RVG Vorbem 3 III vor VV 3100.