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Donnerstag, 31. März 2011

OVG Münster: Pflegekind bekommt auf Antrag des Jugendamtes den Namen seiner Pflegeeltern

Der Junge war 10 Jahre alt und lebte seit acht Jahren bei einer Pflegefamilie. Der nichtehelichen Mutter war das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen worden. Das Jugendamt beantragte nun, den Familiennamen des Jungen zu ändern und ihm den Namen seiner Pflegeeltern zu geben.