Ein häufiges Problem: Man beantragt für den Mandanten Verfahrenskostenhilfe, aber die dafür notwendigen Unterlagen kommen nicht bei. Schließlich weisst das Gericht den Antrag ab. Der Mandant, nunmehr mit einer Vorschussrechnung konfrontiert, bringt jetzt blitzartig die nötigen Dokumente, und im Rahmen der Beschwerde soll nun alles gerichtet werden. Hier zeigten sich viele Obergerichte in letzter Zeit hartleibig.