In Verfahren, in denen die Verhandlung vorgeschrieben ist, jedoch im Einverständnis der Parteien ohne Termin entschieden wird, entsteht gemäß VV 3104 RVG I Nr. 1 gleichwohl eine Terminsgebühr. Nach OLG Stuttgart vom 14.09.2010, Az. 8 WF 133/10 = BeckRS 2010, 22335 ist diese Vorschrift auf Sorgerechtsverfahren entsprechend anwendbar, auch wenn hier die mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist.
Donnerstag, 30. September 2010
OLG Stuttgart: In Sorgerechtsverfahren Terminsgebühr auch ohne Termin
Mittwoch, 29. September 2010
OLG München gegen den BGH: Terminsgebühr auch ohne Termin
Auch das OLG München hat nochmals festgehalten, das Terminsgebühren auch ohne Gerichtstermin anfallen können. In einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sprach es den Prozessbevollmächtigten die Terminsgebühr zu, weil sie im Vorfeld des Verfahrens zur Herbeiführung einer Einigung mehrfach miteinander telefoniert hatten.
Dienstag, 28. September 2010
OLG Celle zum Streitwert in Scheidungssachen: Bezüge nach SGB II erhöhen den Gegenstandswert
Nach wie vor ist streitig, ob ALG II - Leistungen beim Scheidungs-Streitwert als Einkommen berücksichtigt werden können oder nicht. Einmal mehr hat sich das OLG Celle mit Beschluss vom 01.09.2010, AZ 15 WF 215/10 dafür entschieden.
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Montag, 27. September 2010
OLG Köln zur Frage, wann ein Anspruch auf Befristung des Unterhalts verwirkt
Grundsätzlich kann wohl ein Anspruch auf Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578 b BGB auch verwirken, wenn er lange Zeit nicht geltend gemacht wird. Das geht aus einer Entscheidung des OLG Köln incidenter hervor. Bei dem Sachverhalt, den das OLG mit Beschluss vom 23.08.2010, Az. 4 UF 81/10 zu entscheiden hatte, waren das aber nicht der Fall.
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Freitag, 24. September 2010
DAV sieht Änderungsbedarf beim Unterhaltsrecht
Das am 01.01.2008 in Kraft getretene neue Unterhaltsrecht ist nicht ohne Kritik geblieben. Insbesondere die Tatsache, dass es für so genannte " Altregelungen", also Urteile oder Vergleiche, die vor Inkrafttreten der Reform (oder wenigstens vor dem Bekanntwerden der BGH-Entscheidung vom 12.4.2006, Az. XII ZR 240/03) zustande kamen, keinen Vertrauensschutz gibt, ist von der Praxis immer wieder vehement kritisiert worden.
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