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Mittwoch, 22. Juni 2011

BGH: Betreuungsunterhalt kann nach § 1578 b BGB zwar nicht befristet, jedoch der Höhe nachbegrenzt werden.

Erst letztes Jahr hatte der BGH entschieden, dass Betreuungsunterhalt einer Begrenzung nach § 1578 b BGB nicht zugänglich ist. Diese Rechtsprechung hat er jetzt teilweise eingeschränkt.

Donnerstag, 24. März 2011

BGH: Unterhalt muss auch dann weitergezahlt werden, wenn die Ehefrau in der Ehe gegen den Willen des Mannes ihren Job aufgegeben hat.

Das Amtsgericht sprach der Ehefrau unbefristeten Aufstockungsunterhalt nach § 1573 II BGB in Höhe vom Euro 502,00 zu. Der Ehemann begehrte Befristung nach § 1578 b BGB auf ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung und begründete dies damit, die Frau habe seinerzeit in der Ehe gegen seinen Willen ihren gesicherten Job aufgegeben.

Mittwoch, 12. Januar 2011

OLG Karlsruhe: Auch Kinder, die vorehelich geboren werden, lösen " ehebedingte Nachteile" aus.

Wer ein gemeinsames Kind betreut und dadurch ehebedingte Nachteile erleidet, muss sich eine Kürzung seines Unterhalts nach § 1578 b BGB auch dann nicht gefallen lassen, wenn in dieses Kind bereits vor der Ehe geboren wurde, der Nachteil also nicht innerhalb der Ehe und damit eigentlich nicht " ehebedingt" entstanden ist. Das hat das OLG Karlsruhe jetzt festgehalten.

Montag, 6. Dezember 2010

BGH definiert ehebedingten Nachteil nach § 1578 b BGB

Die Gleichung ist ganz einfach: Angemessener Lebensbedarf minus tatsächlich erzieltes oder erzielbares Einkommen = ehebedingter Nachteil. Das hat der BGH jetzt entschieden.

Dienstag, 30. November 2010

BGH-Richterin Weber-Monecke: § 1578 b BGB ist Ausnahmevorschrift

Im Rahmen eines Vortrags beim  Forum Unterhaltsrecht am 20.09.2010 in Berlin hat die BGH-Richterin Beatrix Weber-Monecke Wert auf die Feststellung gelegt, dass der XII. Zivilsenat des BGH § 1578 b BGB als Ausnahmevorschrift ansieht. Damit ist - anders als in den bisherigen Entscheidungen des Senats - endlich klar geworden, dass nachehelicher Ehegattenunterhalt nicht regelmäßig zu befristen ist, so wie weite Teile der erstinstanzlichen Gerichte dies inzwischen handhaben.

Montag, 22. November 2010

BGH - Auch im Verfahren zur Begrenzung des Unterhalts wird keine schmutzige Wäsche gewaschen

Im Verfahren auf Begrenzung des Ehegattenunterhalts gibt es keine Aufarbeitung ehelichen Fehlverhaltens. Es spielen nur objektive Gesichtspunkte eine Rolle. Das hat der BGH jetzt aktuell klargestellt.

Mittwoch, 17. November 2010

BGH zu § 1578 b BGB: Liegen dauerhafte ehebedingte Nachteile vor, kommt eine Befristung des Unterhalts nicht infrage

Wer sich ehebedingt auf Dauer finanziell schlechter stellt, als er ohne Ehe dastehen würde, der kann nun damit rechnen, dauerhaft wenigstens einen reduzierten Unterhalt zu bekommen - Leistungsfähigkeit des Ex-Ehepartners vorausgesetzt. Das hat der BGH jetzt neu entschieden.

BGH: Wer schon vorehelich um der (außerehelichen) Partnerschaft willen seinen Job aufgibt, erleidet dadurch keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578 b BGB

Die (spätere) Ehefrau war schon Jahre vor der Eheschließung zu ihrem Freund gezogen und hatte in Ihrer Heimatstadt ihren Job deswegen gekündigt. An ihrem neuen Wohnort fand sie keinen adäquaten Job (als Sportlehrerin) mehr und schulte deshalb zur (wesentlich schlechter bezahlten) Motopädin um und arbeitete im neuen Job Vollzeit. Erst Jahre später wurde geheiratet.

Montag, 15. November 2010

BGH stoppt Kürzungswelle beim Unterhalt: Trotz Fehlens ehebedingter Nachteile keine Befristung des Unterhalts nach § 1578 b BGB

Selbst wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte keine ehebedingten Nachteile i.S.v. § 1578 b BGB mehr hat, kann die geschuldete nacheheliche Solidarität dazu führen, dass ihm auf Dauer ein - wenn auch eventuell reduzierter - Unterhaltsanspruch erhalten bleibt. Das hat der BGH jetzt in einem bahnbrechenden neuen Urteil entschieden.

Dienstag, 2. November 2010

BGH: Betreuungsunterhalt kann nicht nach § 1578 b BGB befristet werden.

Wer ein Kind im Alter von mehr als drei Jahren betreut und wem nach § 1570 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB deshalb Betreuungsunterhalt zusteht, dem kann in dieser Unterhalt nicht nach § 1578 b BGB gekürzt werden. Darauf hat der BGH nochmals hingewiesen.

Dienstag, 26. Oktober 2010

BGH zur Präklusions-Falle bei § 1578 b BGB - bei Neu-Titulierung nach Veröffentlichung des Urteils vom 12.04.2006 keine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs mehr möglich

Wer ein Urteil gegen sich ergehen ließ, in dem Aufstockungsunterhalt tituliert wurde, und indem eine Abänderung nicht ausdrücklich vorbehalten war, der kann keine Änderung nach § 1578 b BGB mehr verlangen, wenn in seiner Sache nach Veröffentlichung des BGH-Urteils vom 12.4.2006= XII ZR 240/03 = FamRZ 2006, 1006 noch verhandelt wurde. Das hat der BGH jetzt ausdrücklich entschieden.

Montag, 27. September 2010

OLG Köln zur Frage, wann ein Anspruch auf Befristung des Unterhalts verwirkt

Grundsätzlich kann wohl ein Anspruch auf Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578 b BGB auch verwirken, wenn er lange Zeit nicht geltend gemacht wird. Das geht aus einer Entscheidung des OLG Köln incidenter hervor. Bei dem Sachverhalt, den das OLG mit Beschluss vom 23.08.2010, Az. 4 UF 81/10 zu entscheiden hatte, waren das aber nicht der Fall.

Donnerstag, 9. September 2010

BGH: Die Aufzählung der Billigkeitsgründe in § 1578 b BGB ist nicht abschließend

In § 1578 b BGB sind zwar die wichtigsten, aber nicht alle Gründe aufgeführt, die für oder gegen eine Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts sprechen können. Das hat der BGH im Urteil XII ZR 7/09 vom 04.08.2010 ausdrücklich festgehalten:

Montag, 30. August 2010

BGH Begrenzung von Krankheitsunterhalt nach § 1578 b BGB

Auch beim Krankheitsunterhalt endet irgendwann die nacheheliche Solidarität, und zwar auch, wenn die Allgemeinheit statt des Unterhaltspflichtigen einspringen muss. Daher kann auch der Krankheitsunterhalt nach § 1578 b BGB begrenzt werden. Zu den Voraussetzungen hat der BGH sich jetzt wie folgt weiter geäußert:

Donnerstag, 19. August 2010

BGH zur Begrenzung von Krankheitsunterhalt nach § 1578 b BGB

 Auch der Bundesgerichtshof hat zur Frage, inwieweit nach § 1578 b BGB Krankheitsunterhalt begrenzt (also befristet oder der Höhe nachbeschränkt) werden kann, noch einmal zusammengefasst Stellung genommen, vergleiche XII ZR 140/08 = FamRZ 2010, 629 ff. er hat ausgeführt:

BGH: Lange Dauer der Ehe hindert die Befristung des Aufstockungsunterhalts nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F. grundsätzlich nicht.

Mit dieser Entscheidung vom 12.4.2006, Az. XII ZR 240/03 läutete der BGH den Paradigmenwechsel im Unterhaltsrecht ein.

Dienstag, 3. August 2010

BGH - Beweislast bei der Kürzung von Unterhalt

Lange Zeit herrschte Unklarheit darüber, wer was beweisen muss, wenn es daran geht, nachehelich geschuldeten Ehegattenunterhalt nach § 1578 b BGB zu kürzen. Nun hat der BGH in seiner Entscheidung XII ZR 175/08 hierfür Regeln aufgestellt: