Selbst wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte keine ehebedingten Nachteile i.S.v. § 1578 b BGB mehr hat, kann die geschuldete nacheheliche Solidarität dazu führen, dass ihm auf Dauer ein - wenn auch eventuell reduzierter - Unterhaltsanspruch erhalten bleibt. Das hat der BGH jetzt in einem bahnbrechenden neuen Urteil entschieden.
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Montag, 15. November 2010
BGH stoppt Kürzungswelle beim Unterhalt: Trotz Fehlens ehebedingter Nachteile keine Befristung des Unterhalts nach § 1578 b BGB
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Donnerstag, 19. August 2010
BGH zur Begrenzung von Krankheitsunterhalt nach § 1578 b BGB
Auch der Bundesgerichtshof hat zur Frage, inwieweit nach § 1578 b BGB Krankheitsunterhalt begrenzt (also befristet oder der Höhe nachbeschränkt) werden kann, noch einmal zusammengefasst Stellung genommen, vergleiche XII ZR 140/08 = FamRZ 2010, 629 ff. er hat ausgeführt:
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