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Mittwoch, 17. August 2011

Mama hat den schwarzen Peter - Die Süddeutsche Zeitung heute zu § 1570 BGB

An sich sehr erfreulich: Die Süddeutsche Zeitung bricht heute auf S. 2 mit drei Beiträgen eine Lanze für die allein erziehenden Ehegatten. Die von den Redakteuren Kerscher, Janisch und Prantl herausgearbeiteten Standpunkte sind uneingeschränkt unterstützenswert. Speziell Heribert Prantl sind jedoch einige Ungenauigkeiten unterlaufen. Deren Korrektur führt allerdings nicht dazu, dass sein Standpunkt zu revidieren wäre. Das Ungleichgewicht der derzeitigen Situation wird nämlich bei Korrektur der Fehler noch deutlicher.

Freitag, 12. August 2011

BGH: Der wöchentliche Zeitaufwand einer Mutter für einen Haushalt mit zwei noch nicht schulpflichtigen Kindern beträgt 60 Stunden

Würde man ein paar Grundsätze des Schadensrechts auf das Unterhaltsrecht, speziell § 1570 BGB anwenden, käme man zu überaschenden, um nicht zu sagen revolutionären Ergebnissen. Gerade bearbeite ich einen Haushaltsführungsschaden für eine ledige Mutter, die einen Fahrradunfall erlitten hat. Was muss ich da lesen, was Rechtsprechung und Lehre für Arbeitszeiten im Haushalt zugrunde legen?

Dienstag, 9. August 2011

Persönliche Betreuung der Kinder durch die Eltern - Ist § 1570 BGB verfassungswidrig?


Diese Frage ist auf die aktuelle Entscheidung des BGH zu § 1570 BGB in den letzten Tagen mehrfach aufgeworfen worden, z.b. durch den Kollegen Munzinger oder in der Diskussion zu einem aktuellen Post von Hans-Otto-Burschel. Die Diskussion ist müßig, denn das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bereits entschieden.

Montag, 8. August 2011

Das Nichts - das veröffentlichte Nichts - und die Reaktionen darauf - Mechanismen der Familienpolitik

Das Rauschen war groß im Blätterwald. Angeblich hätte der BGH den Stab über den alleinerziehenden Müttern gebrochen, diese müssten nun ganz rasch wieder ganztags arbeiten. So ging es letzte Woche durch die Medien. Wir hatten hier bereits gepostet, dass am Urteil nichts Neues dran war, sondern der BGH die in diesem Urteil ausgesprochene Linie seit Jahren fährt - und das mit der Arbeitsverpflichtung nichts so heiß gegessen wird wie gekocht. Interessant aber, dass nun auf einmal die Politik aktiv wird:

Mittwoch, 3. August 2011

BGH zum Unterhalt geschiedener Alleinerziehender - Rauschen im Blätterwald, aber nichts Neues

"BGH erhöht Druck auf Alleinerziehende"; so kam es gestern als breaking news in der Tagesschau, und auch die Süddeutsche Zeitung vom heutigen Tage verbreitet Panik:" Auch wenn sie (die Alleinerziehenden) ein Grundschulkind betreuen, müssen sie einen Vollzeitjob annehmen. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sie nicht."

Mittwoch, 22. Juni 2011

BGH: Betreuungsunterhalt kann nach § 1578 b BGB zwar nicht befristet, jedoch der Höhe nachbegrenzt werden.

Erst letztes Jahr hatte der BGH entschieden, dass Betreuungsunterhalt einer Begrenzung nach § 1578 b BGB nicht zugänglich ist. Diese Rechtsprechung hat er jetzt teilweise eingeschränkt.

Dienstag, 30. November 2010

BGH-Richterin Weber-Monecke: § 1578 b BGB ist Ausnahmevorschrift

Im Rahmen eines Vortrags beim  Forum Unterhaltsrecht am 20.09.2010 in Berlin hat die BGH-Richterin Beatrix Weber-Monecke Wert auf die Feststellung gelegt, dass der XII. Zivilsenat des BGH § 1578 b BGB als Ausnahmevorschrift ansieht. Damit ist - anders als in den bisherigen Entscheidungen des Senats - endlich klar geworden, dass nachehelicher Ehegattenunterhalt nicht regelmäßig zu befristen ist, so wie weite Teile der erstinstanzlichen Gerichte dies inzwischen handhaben.

Donnerstag, 4. November 2010

BGH spricht sich nochmals gegen pauschalen Betreuungsbonus beim Betreuungsunterhalt aus

Hat ein Kind betreuender Ehegatte Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB, ist ihm kein zusätzlicher pauschaler Betreuungsbonus mehr zuzusprechen. Das hat der BGH jetzt erneut entschieden.

Dienstag, 2. November 2010

BGH: Betreuungsunterhalt kann nicht nach § 1578 b BGB befristet werden.

Wer ein Kind im Alter von mehr als drei Jahren betreut und wem nach § 1570 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB deshalb Betreuungsunterhalt zusteht, dem kann in dieser Unterhalt nicht nach § 1578 b BGB gekürzt werden. Darauf hat der BGH nochmals hingewiesen.

Freitag, 29. Oktober 2010

BGH zum Betreuungsunterhalt: Der betreuende Ehegatte muss im einzelnen zur Rollenverteilung in der Ehe vortragen

Wer nach der Geburt eines Kindes drei Jahre lang mit dem Job ausgesetzt hat und dann anschließend zunächst nur 25 Stunden wöchentlich arbeitet, darf nicht einfach darauf vertrauen, dass diese Regelung ewig Bestand hat. Das hat der BGH jetzt noch einmal entschieden.

Donnerstag, 28. Oktober 2010

BGH zum Betreuungsunterhalt: Auch der Vater kann grds. das Kind betreuen und der Mutter dadurch Mehrarbeit ermöglichen

Wenn das Kind drei Jahre alt ist und grundsätzlich die Möglichkeit der Drittbetreuung besteht, ist der betreuende Elternteil verpflichtet, mindestens Teilzeit, eventuell sogar ganztags zu arbeiten,  § 1570 I S. 2 BGB. Dabei kann unter bestimmten Umständen auch der Unterhaltspflichtige selbst sich als Betreuer für das Kind anbieten. Das hat der BGH jetzt entschieden.

Sonntag, 15. August 2010

BGH: Prüfung elternbezogener Gründe beim Betreuungsunterhalt - kein pauschaler Abzug eines Betreuungsbonus

Elternbezogene Gründe für den Betreuungsunterhalt sind laut BGH (Urteil vom 21.4.2010 - XII ZR 134/08 = BeckRS 2010, 12510) vorrangig dann zu prüfen, wenn Betreuungsunterhalt aus kindbezogenen Gründen nicht mehr infrage kommt. Die Berücksichtigung solcher Gründe ist Ausdruck nachehelicher Solidarität. Maßgeblich ist dabei das in der Ehe gewachsene Vertrauen in die vereinbarte oder praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Betreuung ( BT-Drucks. 16/6980 S.9). Solche Umstände gewinnen vor allem bei längerer Ehedauer oder bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit zwecks Kindererziehung an Bedeutung.

BGH: Voraussetzung des Betreuungsunterhalts bei drei Kindern

Ein weiteres Mal hat der Bundesgerichtshof (mit Urteil vom 21.04. 2010 = XII ZR 134/08= BeckRS 2010, 12510) jede Pauschalierung abgelehnt, wenn es darum geht, die Voraussetzungen für einen Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB festzustellen: