"BGH erhöht Druck auf Alleinerziehende"; so kam es gestern als breaking news in der Tagesschau, und auch die Süddeutsche Zeitung vom heutigen Tage verbreitet Panik:" Auch wenn sie (die Alleinerziehenden) ein Grundschulkind betreuen, müssen sie einen Vollzeitjob
annehmen. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sie nicht."
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Mittwoch, 3. August 2011
BGH zum Unterhalt geschiedener Alleinerziehender - Rauschen im Blätterwald, aber nichts Neues
Freitag, 24. Juni 2011
BGH: Großzügiger Umgang erspart nicht den Ehegattenunterhalt.
Der vollschichtig arbeitende Vater bot an, das Kind auch unter der Woche regelmäßig zu sich zu nehmen (also Umgang mit ihm zu haben). Derweilen könne die Mutter ja arbeiten, und dann habe sie auch keinen Unterhaltsanspruch wegen der Betreuung des Kindes mehr, weil sie selbst genug verdiene.
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