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Donnerstag, 19. August 2010

OLG Karlsruhe zum Ausbildungsunterhalt - Rücksicht auf beengte finanzielle Verhältnisse des Zahlers

Verlangt ein volljähriges Kind Unterhalt, weil es sich noch in der Ausbildung befindet, dann muss grundsätzlich auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten Rücksicht genommen werden. Hat dieser Unterhaltspflichten gegenüber weiteren Kindern aus einer weiteren Verbindung, dann hat der Unterhaltsberechtigte hierauf Rücksicht zu nehmen. Dies hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 30.09.2009, Az.: 2 WF 96/09, = FamRZ 2010,737 jetzt entschieden.