Wer nach der Geburt eines Kindes drei Jahre lang mit dem Job ausgesetzt hat und dann anschließend zunächst nur 25 Stunden wöchentlich arbeitet, darf nicht einfach darauf vertrauen, dass diese Regelung ewig Bestand hat. Das hat der BGH jetzt noch einmal entschieden.
Freitag, 29. Oktober 2010
BGH zum Betreuungsunterhalt: Der betreuende Ehegatte muss im einzelnen zur Rollenverteilung in der Ehe vortragen
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Donnerstag, 28. Oktober 2010
BGH zum Betreuungsunterhalt: Auch der Vater kann grds. das Kind betreuen und der Mutter dadurch Mehrarbeit ermöglichen
Wenn das Kind drei Jahre alt ist und grundsätzlich die Möglichkeit der Drittbetreuung besteht, ist der betreuende Elternteil verpflichtet, mindestens Teilzeit, eventuell sogar ganztags zu arbeiten, § 1570 I S. 2 BGB. Dabei kann unter bestimmten Umständen auch der Unterhaltspflichtige selbst sich als Betreuer für das Kind anbieten. Das hat der BGH jetzt entschieden.
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Mittwoch, 27. Oktober 2010
Stuttgart 21 - Wer hat angefangen mit der Gewalt? Ganz neue Aspekte zur Beweislastverteilung.
Wenn schwäbische Rentner und Schüler plötzlich mit Wasserwerfern bearbeitet werden, nur weil sie sich dagegen wehren, dass nicht nur ein Bahnhof, sondern auch das Niveau der politischen Diskussion tiefergelegt wird, dann stellt sich natürlich die Frage: Wer hat angefangen? Mit der Gewalt...
Liebesbeziehung zwischen Lehrer und Schülerin: Lehrer erringt beim BGH Teilsieg gegen das verhängte Kontaktverbot
Zwischen dem Lehrer und seiner damals 15-Jährigen Schülerin hatte es "gefunkt". Um die sich entwickelnde Liebesbeziehung zu unterbinden, hatte das Familiengericht auf Antrag der Kindsmutter im Jahr 2007 ein Kontaktverbot erlassen. Gegen dieses Kontaktverbot ging der Lehrer im Jahr 2009 gerichtlich vor. Die Schülerin lebte inzwischen nichts mehr bei ihrer Mutter sondern in einer Jugendhilfe-Einrichtung. Beiden war offensichtlich an neuerlichem Kontakt gelegen.
Dienstag, 26. Oktober 2010
BGH zur Präklusions-Falle bei § 1578 b BGB - bei Neu-Titulierung nach Veröffentlichung des Urteils vom 12.04.2006 keine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs mehr möglich
Wer ein Urteil gegen sich ergehen ließ, in dem Aufstockungsunterhalt tituliert wurde, und indem eine Abänderung nicht ausdrücklich vorbehalten war, der kann keine Änderung nach § 1578 b BGB mehr verlangen, wenn in seiner Sache nach Veröffentlichung des BGH-Urteils vom 12.4.2006= XII ZR 240/03 = FamRZ 2006, 1006 noch verhandelt wurde. Das hat der BGH jetzt ausdrücklich entschieden.
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