Das OLG Düsseldorf hat jetzt die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für 2013 veröffentlicht:
Mit Pressemittteilung vom heutigen Tage teilt das Gericht mit, dass sich die Unterhaltssätze nicht erhöhen, die Selbstbehalte aber wie folgt ansteigen:
Unterhaltspflicht gegenüber | Selbstbehalt bisher | Selbstbehalt ab 2013 |
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Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: |
950 €
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1.000 €
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Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: |
770 €
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800 €
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anderen volljährigen Kinder: |
1.150 €
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1.200 €
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Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: |
1.050 €
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1.100 €
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Eltern: |
1.500 €
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1.600 €
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Damit können bei Unterhaltspflichtigen, die Netto-Verdienste nahe dem bisherigen Selbstbehalt haben, durchaus Neuberechnungen nötig werden, obwohl sich die Sätze der Düsseldorfer Tabelle nicht geändert haben.
Hier die komplette Düsseldorfer Tabelle 2013 als pdf.