Alle Fünf Sekunden verhungert ein Kind unter 10 Jahren 37.000
Menschen verhungern jeden Tag. Dabei könnte die Weltwirtschaft bei
gerechter Verteilung ohne Probleme das Doppelte der jetzigen
Erdbevölkerung ernähren, ohne dass irgendjemand Mangel leiden müsste.
Seit
wir mit unseren Steuergeldern Banken retten, steht noch weniger Geld
für die Hungernden der Welt zur Verfügung. Diesen Zusammenhang stellt
der Schweizer Soziologe Jean Ziegler her, der eigentlich die
Eröffnungsrede zu den diesjährigen Salzburger Festspielen halten sollte, wegen seiner
unbequemen Haltung jedoch wieder ausgelanden wurde.
Samstag, 30. Juli 2011
Der Welthunger ist groß - der Hunger der Banken ist größer
Freitag, 29. Juli 2011
Ius-News - Familienrechtliches aus anderen Blogs
Auf diesem Blog kam diese Woche das Familienrecht etwas kurz. Dafür hat Hans-Otto-Burschel auf dem Beck-Blog die Fahne hochgehalten und wirklich schöne familienrechtliche Themen abgehandelt. Er hat berichtet,
Anwaltskammer erstattet Strafanzeige gegen Rechtsanwalt wegen Gebührenüberhebung - BVerfG: Kanzlei-Durchsuchung unverhältnismäßig!
Es ging um eine Erbauseinandersetzung. Die Mandantin hatte sich mit falschen Angaben beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erschlichen, diesen dem Kollegen vorgelegt, und der war daraufhin aktiv geworden und hatte die Auseinandersetzung auf Beratungshilfe-Basis durchgeführt. Als sich später herausstellte, dass die Voraussetzungen für die Beratungshilfe gar nicht vorgelegen hatten, stellte er der Mandantin eine Gebührenrechnung über 775,64 €. Daraufhin beschwerte diese sich bei der Anwaltskammer.
Donnerstag, 28. Juli 2011
Wer Prozesskostenhilfe hat, dem darf die Staatskasse keine Gerichtskostenrechnung mehr schicken
Suizid auf der Schiene und Schmerzensgeld für Lokführer: Ein Update
Zu den näheren Umständen des Falles schreibt LTO hier. Unseren urspünglichen Beitrag finden Sie hier.
(C) Foto Lutz Stallknecht auf www.pixelio.de
Mittwoch, 27. Juli 2011
BGH zum Gegenstandswert für ein Wohnrecht
Den Parteien war an einem Anwesen ein Wohnrecht eingeräumt. Sie stritten darüber, wer es ausüben dürfe, entweder der Ehemann allein oder beide. Die Frage war: Wie hoch ist der Gegenstandswert des Verfahrens?
Zug überrollt Lebensmüden - Schmerzensgeld für den Lokführer!
Dienstag, 26. Juli 2011
Aus Amir mach Armin, aus Mardin mach Martin? Namensspielchen der Einwanderungsbehörde
Labels:
Art. 47 EGBGB,
Einbürgerung,
Namensänderung
Montag, 25. Juli 2011
Gewerbeauskunft-Zentrale.de wird immer frecher - Jetzt mahnen sie mich auch noch an!
Über die Machenschaften der "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" ist bei Jurablogs bereits ausführlich berichtet worden. Da ich selbst amüsanter Weise ebenfalls von diesen Branchenbuch-Abzockern angeschrieben wurde, hatte ich selbst ebenfalls hier bereits gepostet. Nun aber wirds noch doller!
Sonntag, 24. Juli 2011
Ehegattenunterhalt - Nach der Drittelmethode ist vor der Drittelmethode?
Freitag, 22. Juli 2011
Ius-News - Familienrechtliches aus anderen Blogs
Tipps und Tricks zur Familienversicherung, zum Sparen von Grunderwerbssteuer, zur Verteidiung von Unterhaltspflichtverletzungen sowie den guten Rat, Kinder nicht in den Po zu beißen gab's diese Woche in anderen Blogs, ebenso einen statistischen Überblick zum Sorgerechtsentzug durch die Gerichte:
Verbot der Zwangsheirat - ist der neue § 237 StGB ein Papiertiger?
Labels:
Mittel-Zweck-Relation,
Zwangsheirat
Donnerstag, 21. Juli 2011
Versorgungsausgleich: Streitwert erhöht sich nicht bei "absurden" Ausgleichsforderungen.
Labels:
Gegenstandswert,
Streitwert,
Versorgungsausgleich
Mittwoch, 20. Juli 2011
BGH nochmals: Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumung, wenn die Ausgangskontrolle nicht richtig organisiert ist.
Labels:
Fristablauf,
Fristenkontrolle,
Fristwahrung,
Telefax,
Wiedereinsetzung
Dienstag, 19. Juli 2011
"Die meisten Anwälte hassen ihren Beruf" - behauptet John Grisham
BGH: Ehrensold der Bürgermeister ist nicht Bestandteil des Versorgungsausgleichs
Montag, 18. Juli 2011
BGH: Auch ein schockierendes Gutachten muss dem Betreuten - ggf. schonend unter Einschaltung eines Verfahrenspflegers- mitgeteilt werden.
Labels:
Betreuung,
Gutachten,
rechtliches Gehör,
Verfahrenspfleger
Sonntag, 17. Juli 2011
BGH: Umsatzeinbußen wegen Einführung eines gesetzlichen Rauchverbots berechtigen Pächter nicht zum Schadensersatz
Freitag, 15. Juli 2011
Ius-News: Familienrechtliches aus anderen Blogs
Umgangskosten sind steuerlich nicht absetzbar, ein Umgangsverfahren aber schon. Dieses und Fragen zur Auskunftspflicht beim Versorgungsausgleich, zur Abänderung eines Jugendamtstitels und zur gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Eltern gab's diese Woche in anderen Blogs
Ihnen allen ein schönes Wochenende
Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München
- Es bleibt dabei: Umgangskosten für den Umgang mit seinen Kindern kann der getrenntlebende Ehegatte nicht von der Steuer absetzen berichtetet der Kollege Mülle auf arbeit-familie.de Allerdings hält der BFH die Kosten eines Umgangsverfahrens gleichwohl also außergewöhnliche Belastung für abzugsfähig ( siehe ebenda).
- Auch wenn die Eheleute streiten, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung überhaupt schon vorliegen (Trennungsjahr noch nicht abgelaufen) müssen sie trotzdem schon Auskünfte zum Versorgungsausgleich erteilen, berichtet rheinrecht.
- Gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Willen der nichtehelichen Kindsmutter? Das ist nach der Entscheidung des BVerfG aus dem letzten Sommer jetzt mögliche, posten Spoth Beyer Reithlingshöfer
- Dass ein Jugendamtstitel über Minderjährigenunterhalt nicht einfach verfällt, wenn der Jugendliche 18 wird, darauf weist Hans-Otto Burschel im Beck-Blog noch einmal hin.
Ihnen allen ein schönes Wochenende
Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München
Nadine Lantzsch - Vielleicht doch zweimal hinsehen, bevor man mit dem Bashing loslegt.
Frau Lantzsch hat sich in den letzten Tagen den Zorn der Juristen zugezogen. Mit einem Wutartikel im Blog "Medienelite" am 06.07.2011 schrieb Sie sich den ganzen Frust einer Feministin über die Ereignisse der letzten Zeit von der Seele. Anlass war ein Artikel auf der Internet-Seite von "Deutschlandradio", aus dem mehr oder weniger hervorgeht, dass die Frauen in dieser Gesellschaft sowieso die Hosen anhaben, weil sie uns arme Männer so erziehen wie sie das für sich brauchen.
Die "Tu-was!"-Beschwerde - Wann kann man einen Richter "anschieben"?
BGH: Wenn Mama eine Ausbildung macht, muss sie dem Kind keinen Unterhalt zahlen.
Die Mutter war unterhaltspflichtig, weil der Vater das minderjährige Kind betreute. Sie kündigte ihren Job und begann eine Berufungsausbildung. Und der BGH stornierte tatsächlich den Kindesunterhalt:
Donnerstag, 14. Juli 2011
Unterhalt für Minderjährige - BGH: Nicht immer muss "der letzte Groschen" eingesetzt werden.
Wer minderjährigen Kindern Unterhalt zahlt, haftet verschärft, salopp gesagt: mit dem vorletzten Hemd. Er muss alles tun, um wenigstens den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle herzubringen: Zusatzjob, Nachtarbeit, Umzug für eine bessere Arbeit etc. pp.
Das gilt aber nicht ausnahmslos, wie der BGH (Urteil vom 04.05.2011, Az. XII ZR 70/09 = FamRZ 2011, 1041, 1044, Rz. 39) jetzt noch einmal betont hat.
Das gilt aber nicht ausnahmslos, wie der BGH (Urteil vom 04.05.2011, Az. XII ZR 70/09 = FamRZ 2011, 1041, 1044, Rz. 39) jetzt noch einmal betont hat.
Labels:
angemessener Selbstbehalt,
Kindesunterhalt,
notwendiger Selbstbehalt,
verschärfte Erwerbspflicht
"Zertifizierter Testamentsvollstrecker" - eine lt. BGH zulässge Bezeichnung
Mittwoch, 13. Juli 2011
Neues Urteil des BFH - Jetzt kann jeder den Anwalt von der Steuer absetzen!
Die Steuerpflichtige hatte auf Zahlung von Krankengeld geklagt und hatte verloren. Die entstandenen Prozesskosten von 10.000,00 € wollte sie von der Steuer absetzen, was das Finanzamt nicht akzeptierte. Sie klagte, verlor und ging in Revision. Der BFH hob das angegriffene Urteil auf und verwies zurück: Das FG habe zu prüfen, ob die Führung des Prozesses gegen die Krankenversicherungen aus damaliger Sicht hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt habe.
(C) Foto Thorben Wengert auf www.pixelio.de
Vorsicht vor falschen Rechtsmittelbelehrungen in Familiensachen!
Es gibt wohl noch keine Statistik darüber, wieviele von den Rechtsmittelbelehrungen falsch sind, die die Gerichte nach § 39 FamFG erteilen müssen, aber ich kriege gelgentlich welche auf den Schreibtisch. Z.B. heute:
BGH: Wiedereinsetzung, wenn Berufung beim falschen Gericht eingelegt wurde.
Der Anwalt hatte seine Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil versehentlich beim falschen Landgericht eingelegt - allerdings so frühzeitig, dass das unzuständige Gericht die Berufung noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weiterleiten können. Das zuständige Gericht war auch einfach zu ermitteln, da das Erstgericht in der Berufungsschrift dreimal genannt worden und überdies das Ersturteil in Kopie beigefügt war.
Labels:
Berufung,
Unzuständigkeit,
Wiedereinsetzung
Dienstag, 12. Juli 2011
Neuer Lebenspartner: Ehegattenunterhalt weg! Zwei neue Urteile im Fokus
Das mit der nur einjährigen Dauer ist auf dem Acker des Amtsgerichts Ludwigslust (Urteil v. 3.11.2010, Az. 5 F 253/10 = FamRZ 2011, 1066) gewachsen. Die Rechtsordnung, so der Amtsrichter, sei einheitlich. Und wenn nach § 7 III Nr. 3 c, IIIa SGB II vermutet werde, eine nur einjährige Dauer einer Partnerschaft spreche bereits für eine verfestigte Lebensgemeinschaft, was zu einer Versagung des ALG II-Anspruchs führe, dann dürfe für § 1579 Nr. 2 BGB und die Versagung des Unterhalts nichts anderes gelten.
Gründe sind in der FamRZ nicht abgedruckt, dafür aber ein etwas grummeliger Kommentar der Redaktion: Der Amtsrichter spreche von "Verwirkung", was sachlich unrichtig sei. Denn ein Unterhaltsanspruch gehe nach § 1579 Nr. 2 BGB nicht, wie bei Verwirkung der Fall sei, endgültig verloren; er könne vielmehr wieder aufleben, wenn die Partnerschaft ende ( Hinweis auf BGH, XII ZR 109/05 = FamRZ 2008, 1739, 1743, = NJW 2008, 3125, dort Rz. 46 ).
Im Übrigen spricht die ständige, weitüberwiegende Rechtsprechung nach wie vor von 2 Jahren, die es braucht, bis man sich mit der Verfestigung einer Beziehung seiner Sache so richtig sicher sein kann.
Dass es auf die Leistungsfähigkeit des neuen Partners nicht ankomme, ist seit langem ständige Rechtsprechung und wird vom OLG Karlsruhe im Beschluss vom 22.10.2010, Az. 16 UF 1941/10 = FamRZ 2011, 1066 ein weiteres Mal bestätigt. Auch hier druckt die FamRZ keine Gründe ab. Die Entscheidung sticht gleichwohl ins Auge (und hat wohl auch deshalb Eingang in die FamRZ gefunden) weil die verfestigte Lebensbeziehung hier bereits seit dem Jahre 2000 bestand, der neue Partner unstreitig nicht leistungsfähig war und damit die Ehefrau nicht unterhalten konnte, und weil der verflossene Ehemann seitdem bis 2010 im Wissen um das Bestehen der neuen Partnerschaft brav weitergezahlt hatte. Daraus - so das OLG - könne die Ehefrau gleichwohl keinen Vertrauenstatbestand ableiten.
Auch hier grummelt die Redaktion der FamRZ . Ihr schmeckt das Urteil offensichtlich nicht. Ich zitiere wörtlich: "Anm. d.Red.: Vom Abdruck der Gründe wird abgesehen. Nach der Begründung des UÄndG zu § 1579 Nr. 2 BGB im RegE 8 BT-Drucks. 16/1830, S. 21) soll die Leistungsfähigkeit des neuen Partners bei der Anwendung des Härtefalls unbeachtlich sein (kritisch hierzu Schwab, FamRZ 2005, 1417, 1420f.)"
Was Schwab dazu (damals als erste Reaktion auf den Regierungsentwurf) zu sagen hatte, lässt sich ( wie bei Schwab üblich) durchaus hören:
"Die Begründung des Entwurfs meint, entscheidend sei allein, dass sich der Unterhaltsempfänger durch eine verfestigte Lebensgemeinschaft endgültig aus der nachehelichen Solidarität herauslöst "und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt bzw. hierauf verzichten will". Ich bin mir nicht sicher, ob das weit trägt, denn das „Nicht-mehr-Benötigen" betrifft gerade nicht den Fall des Lebens mit einem leistungsunfähigen neuen Partner. Einen konkludenten Verzichtswillen zu unterstellen fällt gerade in solchem Falle schwer; dieser wäre ja auch leicht durch gegenläufige ausdrückliche Erklärungen aus dem Weg zu räumen. Die Versagung von Unterhalt wegen einer Beziehung, in welcher der geschiedene Ehegatte keine finanzielle Unterstützung erwarten kann, bleibt auch rechtspolitisch gesehen ein offener Punkt."
Das leuchtet ein, nur will es keiner - vor allem der BGH nicht - sehen...
(C) Foto: sokaeiko auf www.pixelio.de
Montag, 11. Juli 2011
Das Bauhausmöbel in der "Aussteuer" - Hausrat oder Zugewinnausgleich?
Wenn die Ehefrau vor dutzenden Jahren einen wundervollen "Bauhaus"-Stuhl mit in die Ehe gebracht hat, der immer fleißig benutzt wurde aber trotzdem noch in gutem Zustand ist - ist der bei der Scheidung als Hausrat zu behandeln, oder fällt er in den Zugewinnausgleich? Diese Frage musste der BGH jetzt beantworten, und er entschied eindeutig:
Labels:
§ 1568 b BGB,
Aussteuer,
Hausrat,
Zugewinn
Freitag, 8. Juli 2011
Ius-News - Familienrechtliches aus anderen Blogs
Polnische Väter müssen mit ihren Kinder beim begleiteten Umgang deutsch
reden, aber pakistanische Männer dürfen unbekannte Frauen per Telefon
heiraten. 10 Millionen Dollar für Pam Shrivers kaputte Ehe, das werden die heim-misshandelten Kinder für ihr kaputtes Leben wohl zur Gänze nicht erzielen. Das und mehr gabs in letzter Zeit an familienrechtlich Interessantem auf anderen Blogs:
Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München
- Wer mal schnell eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht entwerfen mussen, der findet bei rechthaber.com gute Vorlagen
- Wichtiges Thema: Kindesmisshandlung in Heimen und Entschädigung der Opfer trotz eingetretener Verjährung. Bei Schlosser aktuell finden Sie den aktuellen Informationsstand.
- Das OLG Hamburg ist der Meinung, dass ein (polnischer) Vater, dem begleiteter Umgang genehmigt ist, bei diesem Umgang mit den Kinder nur deutsch sprechen darf ( wenn er denn diese Sprache beherrscht) nicht aber die Muttersprache, berichtet die Rechtslupe.
- Andere Länder, andere Sitten: In Pakistan ist eine Eheschließung per Telefon nicht zu beanstanden, aucvh wenn sich die Eheleute noch nie vorher gesehen haben. Jedenfalls hat das OLG Zweibrücken an dieser Form der Heirat nichts auszusetzen gehabt, berichtet der Kollege Tobias Zink .
- Mit Ehescheidung werden gemeinsame letztwillige Verfügungen von Eheleuten unwirksam. Und wenn sie später wieder heiraten, dann müssen sie neu testieren. Die alte Verfügung lebt nicht wieder auf, entschied das OLG Hamm und berichtet der Kollege Oettl
- Pam Shriver, Kennedy-Clan-Mitglied und verflossene des Ex-Gouvernators Schwarzenegger schreibt ihre Memoiren über ihre Ehe mit einem Muskelpaket und bekommt dafür eine garantierte Gage von 10 Mio Dollallallalar! Mal eben so - und nur als Vorschuss! Und zwar neben dem, was sie Schwarzi sonst noch so abknöpfen wird, berichtet Focus-Online.
Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München
Impotenz, Geiz und Verstoßung: Scheidung nach marokkanischem Recht? Nein - nach deutschem!
Die Ehefrau beantragt die Scheidung: Ihr Mann habe einen "körperlichen Mangel" i.S.v. Art. 107 CSP (Code du Statut Personnel = marokkanisches Scheidungsrecht), wobei nach dieser Vorschrift ein körperlicher Mangel in einer ansteckenden Krankheit oder in der Unfähigkeit besteht, den Intimverkehr auszuüben.
Donnerstag, 7. Juli 2011
Vorsicht: Wer sich die Ehewohnung zuweisen lässt, kann trotzdem kurzfristig auf der Straße sitzen!
Die Ehewohnung gehörte ihm allein, aber er zog aus und sie blieb mit den Kindern und bekam durch Vergleich vor dem Familiengericht die Nutzung "für die Dauer des Getrenntlebens" zugewiesen. Ferner wurde vereinbart, dass sie die Besichtigung durch Kaufinteressenten zulässt.
Nun verkaufte er die Wohnung. Der Käufer klagte auf Räumung, die Ehefrau beantragte mit Hinweis auf die Nutzungszuweisung Vollstreckungsschutz - ohne Chance, wie das OLG Celle (Beschl. v. 02.05.2011 = 10 WF 133/11 = NJW 2011, 2062) ausführt:
Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens nach § 1361 b BGB begründet für sich allein kein Mietverhältnis oder ein Verhältnis, das ein Recht zum Besitz nach § 986 BGB einräumen und über eine entsprechende Anwendung von § 566 BGB gegenüber einer Veräußerung der immobilie durchgreifenden Schutz böte. Dem besonderen Schutzbedürfnis des nutzungsberechtigten Ehegatten muss durch zusätzliche Schutzanordnungen des Familienrichters Rechnung getragen werden. Der Familienrichter kann (und das sollte man als Anwalt der Frau auch immer beantragen) z.B. zwischen den Eheleuten ein befristetes Mietverhältnis begründen, was über § 566 BGB auch Neuerwerbern gegenüber einen weitgehenden Schutz begründet. Das war hier nicht geschehen, und deshalb war die Ehefrau gegen das Räumungsbegehr des Käufers auch nicht geschützt.
Merke: Ein vorläufiges Mietverhältnis kann notfalls auch im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 49 ff. FamFG beantragt werden, wenn der Verkauf droht.
Fokus-Familienrecht Schnell-Info zur Entscheidung ( zum Vergrößern Anklicken):
Nun verkaufte er die Wohnung. Der Käufer klagte auf Räumung, die Ehefrau beantragte mit Hinweis auf die Nutzungszuweisung Vollstreckungsschutz - ohne Chance, wie das OLG Celle (Beschl. v. 02.05.2011 = 10 WF 133/11 = NJW 2011, 2062) ausführt:
Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens nach § 1361 b BGB begründet für sich allein kein Mietverhältnis oder ein Verhältnis, das ein Recht zum Besitz nach § 986 BGB einräumen und über eine entsprechende Anwendung von § 566 BGB gegenüber einer Veräußerung der immobilie durchgreifenden Schutz böte. Dem besonderen Schutzbedürfnis des nutzungsberechtigten Ehegatten muss durch zusätzliche Schutzanordnungen des Familienrichters Rechnung getragen werden. Der Familienrichter kann (und das sollte man als Anwalt der Frau auch immer beantragen) z.B. zwischen den Eheleuten ein befristetes Mietverhältnis begründen, was über § 566 BGB auch Neuerwerbern gegenüber einen weitgehenden Schutz begründet. Das war hier nicht geschehen, und deshalb war die Ehefrau gegen das Räumungsbegehr des Käufers auch nicht geschützt.
Merke: Ein vorläufiges Mietverhältnis kann notfalls auch im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 49 ff. FamFG beantragt werden, wenn der Verkauf droht.
Fokus-Familienrecht Schnell-Info zur Entscheidung ( zum Vergrößern Anklicken):
Labels:
Mietverhältnis,
Räumung,
Verkauf,
Vollstreckungsschutz,
Wohnungszuweisung,
Zwangsversteigerung
Mittwoch, 6. Juli 2011
Nichtehelicher Vater verstorben - Feststellung der Vaterschaft (und des Pflichtteilsrechts) auch post mortem gegen den Willen der Verwandten möglich.
Der vermutliche Vater war bereits verstorben und feuerbestattet worden. Nun wollte der nichteheliche Sohn die Vaterschaft festgestellen lassen, um an den Pfichtteil zu kommen.
Dienstag, 5. Juli 2011
Kontoauszug teilweise geschwärzt - Prozesskostenhilfe versagt!
Wer PKH beantragt, muss auch einen aktuellen Kontoauszug vorlegen - und der darf nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Schleswig auch nicht einmal teilweise "geschwärzt" sein.
Montag, 4. Juli 2011
OLG Nürnberg: Ein "One-Night-Stand" führt unter Umständen zu einem besseren Unterhaltsanspruch als eine Heirat!
Kaum zu glauben, aber doch konsequent: Der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter ist - anders als bei der ehelichen Mutter - nicht verwirkt, wenn sie eine verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner eingeht. § 1579 Nr 2. BGB ist auf den Unterhaltsanspruch der nicht ehelichen Mutter nicht entsprechend anwendbar. Zu diesem erstaunlichen, aber folgerichtigen Ergebnis kommt das OLG Nürnberg (Urteil vom 26.08.2010, Az. 10 UF 702/10 = FamRZ 2011, 735).
Sonntag, 3. Juli 2011
Gedanken zum Wochenende - Gebührenrecht - "Wer klagt ist selber schuld"
Wir Anwälte sind ja bekanntlich als streitsüchtig verschrieen. Und in der Vergangenheit hatte das auch etwas für sich. Denn wer sich nicht lange mit außergerichtlicher Korrespondenz aufhielt, sondern schnell klagte, verdiente auch schnell mehr Geld. Das allerdings gehört - vor allem aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Gebührenrecht - nun der Vergangenheit an. Ab jetzt und für die Zukunft gilt immer stärker die Devise: Wer klagt, ist selber schuld:
Freitag, 1. Juli 2011
Seit 01.07.2011: Neue Pfändungsfreigrenzen
Seit dem 01.07.2011 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Die Beträge, die ab jetzt pfandfrei bleiben, haben sich nicht unerheblich erhöht. Die aktuelle Freigrenzen-Tabelle finden Sie hier.
(C) Foto: Torben Wengert auf www.pixelio.de
Ius News - Familienrechtliches aus anderen Blogs
"...ich
muss zwar nicht mehr mit meinem Mann schlafen, wenn ich nicht will,
aber ich muss akzeptieren, wenn er statt meiner die Kündigung meines
Arbeitgebers entgegennimmt. Wenn er sich von mir trennt und nur noch
Teilzeit arbeitet, kann er mir meinen Betreuungsunterhalt kürzen und ihn
mir später sogar ganz streichen..."
Lauter gute Neuigkeiten für die Frauen gab's diese Woche in anderen Blogs zum Thema Familienrecht:
Lauter gute Neuigkeiten für die Frauen gab's diese Woche in anderen Blogs zum Thema Familienrecht:
- Ein neues Urteil des BGH zur nachträglichen Begrenzung und Befristung von Ehegattenunterhalt kommentiert Hans-Otto Burschel im Beck-Blog und Elke Elizabeth Rampfl-Platte auf Jus@Publicum
- Die Kollegen Störmer und Hesserich erläutern eine aktuelle Entscheidung des BAG, das eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für wirksam zugestellt hält, wenn sie gegnüber dem Ehemann an dessen Arbeitsplatz erfolgt.
- Der Kollege Heiko Müller präsentiert ein Urteil des BGH, nach dem der teilzeitbeschäftigte Ehemann über ein Angebot verstärkten Umgangs den Betreuungsunterhalt reduzieren konnte.
- Zum Thema Sex in der Ehe zitiert Hans-Otto-Burschel ein aktuelles und ein 45 Jahre altes Urteil - wie sich die Zeiten doch ändern!
OLG Celle: Urteil im Tenor richtig, aber falsch begründet - keine Berufung möglich!
Der Berufungskläger hatte in erster Instanz voll obsiegt: Die Klage auf Ehegattenunterhalt war abgewiesen worden. In der Urteilsbegründung hatte das Amtsgericht jedoch Zahlen verwendet, die dazu führten, dass er zwar keinen Ehegattenunterhalt, jedoch nun mehr Kindesunterhalt zahlen musste. Deshalb legte er Berufung ein. Das OLG Celle hielt sie für unzulässig:
Abonnieren
Posts (Atom)