Freitag, 15. Juli 2011

Ius-News: Familienrechtliches aus anderen Blogs

Umgangskosten sind steuerlich nicht absetzbar, ein Umgangsverfahren aber schon. Dieses und Fragen zur Auskunftspflicht beim Versorgungsausgleich, zur Abänderung eines Jugendamtstitels und zur gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Eltern gab's diese Woche in anderen Blogs

  • Es bleibt dabei: Umgangskosten für den Umgang mit seinen Kindern kann der getrenntlebende Ehegatte nicht von der Steuer absetzen berichtetet der Kollege Mülle auf arbeit-familie.de Allerdings hält der BFH die Kosten eines Umgangsverfahrens gleichwohl also außergewöhnliche Belastung für abzugsfähig ( siehe ebenda).
  • Auch wenn die Eheleute streiten, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung überhaupt schon vorliegen (Trennungsjahr noch nicht abgelaufen) müssen sie trotzdem schon Auskünfte zum Versorgungsausgleich erteilen, berichtet rheinrecht.
  • Gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Willen der nichtehelichen Kindsmutter? Das ist nach der Entscheidung des BVerfG aus dem letzten Sommer jetzt mögliche, posten Spoth Beyer Reithlingshöfer
  • Dass ein Jugendamtstitel über Minderjährigenunterhalt nicht einfach verfällt, wenn der Jugendliche 18 wird, darauf weist Hans-Otto Burschel im Beck-Blog noch einmal hin.

Ihnen allen ein schönes Wochenende

Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München