Freitag, 1. Juli 2011

Ius News - Familienrechtliches aus anderen Blogs

"...ich muss zwar nicht mehr mit meinem Mann schlafen, wenn ich nicht will, aber ich muss akzeptieren, wenn er statt meiner die Kündigung meines Arbeitgebers entgegennimmt. Wenn er sich von mir trennt und nur noch Teilzeit arbeitet, kann er mir meinen Betreuungsunterhalt kürzen und ihn mir später sogar ganz streichen..."
Lauter gute Neuigkeiten  für die Frauen gab's diese Woche  in anderen Blogs zum Thema Familienrecht:

  • Ein neues Urteil des BGH zur nachträglichen Begrenzung und Befristung von Ehegattenunterhalt kommentiert Hans-Otto Burschel im Beck-Blog und Elke Elizabeth Rampfl-Platte auf Jus@Publicum
  • Die Kollegen Störmer und Hesserich erläutern eine aktuelle Entscheidung des BAG, das eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für wirksam zugestellt hält, wenn sie gegnüber dem Ehemann an dessen Arbeitsplatz erfolgt.
  • Der Kollege Heiko Müller präsentiert ein Urteil des BGH, nach dem der teilzeitbeschäftigte Ehemann über ein Angebot verstärkten Umgangs den Betreuungsunterhalt reduzieren konnte.
  • Zum Thema Sex in der Ehe zitiert Hans-Otto-Burschel ein aktuelles und ein 45 Jahre altes Urteil - wie sich die Zeiten doch ändern!