Lauter gute Neuigkeiten für die Frauen gab's diese Woche in anderen Blogs zum Thema Familienrecht:
- Ein neues Urteil des BGH zur nachträglichen Begrenzung und Befristung von Ehegattenunterhalt kommentiert Hans-Otto Burschel im Beck-Blog und Elke Elizabeth Rampfl-Platte auf Jus@Publicum
- Die Kollegen Störmer und Hesserich erläutern eine aktuelle Entscheidung des BAG, das eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für wirksam zugestellt hält, wenn sie gegnüber dem Ehemann an dessen Arbeitsplatz erfolgt.
- Der Kollege Heiko Müller präsentiert ein Urteil des BGH, nach dem der teilzeitbeschäftigte Ehemann über ein Angebot verstärkten Umgangs den Betreuungsunterhalt reduzieren konnte.
- Zum Thema Sex in der Ehe zitiert Hans-Otto-Burschel ein aktuelles und ein 45 Jahre altes Urteil - wie sich die Zeiten doch ändern!