Nicht nur die
Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich mit der Schmerzensgeldforderung eines Lokführers gegen die Hintebliebenen eines Lebensmüden - auch bei Legal-Online-Tribune finden sich zwei aktuelle Abhandlungen über den derzeit vor dem LG Nürnberg geführten Rechtsstreit. Insbesondere
Prof. Dr. Roland Schimmel fasst die Rechtslage solcher Fälle stringend zusammen und geht auch auf ein eventuelles Mitverschulden(!) des Lokführers, besser, dessen Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Zuges ein - ein Argument, das ich bisher noch nicht zu hören bekommen habe. Ich würde dem auch entgegnen, dass es hinter das überwiegende Verschulden des Lebensmüden zurücktritt. Im Übrigen schlägt der Autor vor, die bedrückende Konstellation zwischen Lokführer und Hinterbliebenen dadurch zu entschärfen, dass man die Ansprüche der Lokführer kollektiviert, also auf die Allgemeinheit umlegt, z.B. über eine Versicherung, die die Deutsche Bahn AG abschließen müsste - mit der Folge, dass die Kosten dafür auf die Fahrpreise umgelegt werden müssten. Ein erwägenswerter Vorschlag.
Zu den näheren Umständen des Falles
schreibt LTO hier. Unseren
urspünglichen Beitrag finden Sie hier.
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