Dienstag, 14. November 2017

Kindergeld - Achtung! Am 31.12.2017 verfallen Ansprüche für fast vier Jahre!

Wer erwachsene Kinder hat,  sollten prüfen, ob ihm für die letzten 4 vergangenen Jahre noch Kinder­geld zusteht. Und bis zum 31.12.2017 einen entsprechenden Antrag stellen.

Denn mit Wirkung zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber die Antragsfrist dafür drastisch verkürzt: Bislang kann man noch Kindergeld für vier Jahre rückwärts beantragen, ab Januar 2018 nur noch für 6 Monate.

Wer also bis 31.12.2017 prüft ob ihm für die Jahre 2013 ff. Kindergeld zusteht und einen entsprechenden Antrag stellt, erhält sich so seine Ansprüche. Ab Januar 2018 ist der Antrag rückwirkend nur noch für die Zeit ab Juli 2017 zulässig.

Tipp von Stiftung Warentest: Beantragen Sie vorsorglich Kinder­geld bei der Familien­kasse. Fehlende Unterlagen können Sie nach­reichen. Kinder­geld kann es für Kinder bis zum 25. Geburts­tag geben, auch wenn das Kind die erste Erst­ausbildung abge­schlossen hat, auf die kommende Ausbildung wartet oder wenn Ihr Kind soziale Dienste im Ausland leistet.

Viele Infos rund ums Kindergeld gibt's auch auf http://www.kindergeld.org/  

Antragsformulare gibt es bei der Arbeitsagentur.

Dienstag, 7. November 2017

VW Abgas-Skandal - Rechtsschutzversicherung muss für Klage gegen den Konzern zahlen!

Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sog. "VW-Abgasskandals" betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestehende hinreichende Erfolgsaussichten, und deswegen muss die Rechtsschutzversicherung des Klägers für die Klage auch Kostenschutz gewähren.
Das hat das OLG Düsseldorf jetzt entschieden - Beschluss vom 21.09.2017, Az.: I-4 U 87/17 

Hier geht's zur Pressemeldung des Gerichts.