Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete
Schadensersatzklage eines vom sog. "VW-Abgasskandals" betroffenen
Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestehende hinreichende
Erfolgsaussichten, und deswegen muss die Rechtsschutzversicherung des Klägers für die Klage auch Kostenschutz gewähren.
Das hat das OLG Düsseldorf jetzt entschieden - Beschluss vom 21.09.2017, Az.: I-4 U 87/17
Hier geht's zur Pressemeldung des Gerichts.