Über die Machenschaften der "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" ist bei Jurablogs bereits ausführlich berichtet worden. Da ich selbst amüsanter Weise ebenfalls von diesen Branchenbuch-Abzockern angeschrieben wurde, hatte ich selbst ebenfalls hier bereits gepostet. Nun aber wirds noch doller!
Ich hatte die Frechheit, auf das erste Schreiben hin nicht zu antworten; nun mahnen sie mich doch tatsächlich ab und setzen eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer ich den Basis-Eintrag überprüfen und bestätigen soll.
Und damit gewinnt die Sache jetzt endgültig den offiziellen Anstrich, den das LG Düsseldorf als maßgeblich für die Täuschungshandlung ansieht:
„Der Umstand, dass sich das Formularschreiben an Gewerbetreibende
richtet, die nicht als geschäftlich unerfahren angesehen werden können,
ist ohne maßgebliche Bedeutung. Gerade selbständige Geschäftsleute sind
häufig in zeitlicher Bedrängnis. Sie sind geneigt, den Inhalt von
Postsendungen, eingeteilt nach “Reklame” und Geschäftspost, mit einem
Blick zu sichten. Wegen des Eindrucks eines amtlichen Schreibens besteht
eine nicht unerhebliche Gefahr, dass die Unterschrift geleistet wird,
ohne sich ausführlich mit dem gesamten Text oder gar noch zusätzlich den
allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut gemacht zu haben.“
Jedem, der mit einem solchen Schreiben daherkommt, sollte geraten werden, keinesfalls zu zahlen: AG Köln hin, AG Münster her. Die Sache stinkt zum Himmel.
Wie wäre es mit einer Strafanzeige? Wenn Zivilrichter von einer Täuschungshandlung aussehen, dann dürfte der Betrug naheliegen.
AntwortenLöschenPeter Niehenke verhaftet. 11 Monate Gefängnis - und mehr - für "verbotene" Äusserungen über Adressbuchbetrüger, die nicht von ihm stammen, 04.2011
AntwortenLöschenPeter Niehenke hat niemanden beraubt oder bestohlen, er hat auch keinen falschen Doktortitel geführt oder Steuern hinterzogen. Sein Verbrechen war, daß er Menschen helfen wollte, die von Betrügern betrogen und ausgenommen wurden.
Nicht die Betrüger wandern ins Gefängnis, sondern die, welche den Opfern helfen wollen.
Richterin Dr. Hans vom LG-Koblenz verhängt zum Wohle der mit irreführenden Branchenbüchern Adressbuchbetrüger-Bande 4 Monate Ordnungshaft: Beschluss 5O411/07 vom 10.03.2011
2 "Geschäftsleute", deren Geschäftspraktiken seit Jahren als irreführend und wettbewerbswidrig bekannt sind, können bei der Existenzvernichtung von Peter Niehenke nun triumphieren:
Oliver Heller und Patrick O. Hewer.
Riesenschwindel: So dreist geht eine Adressbuch-Bande vor, aargauer Zeitung 11.05.2010
"Adressgräber", "Adressbuchbetrüger" zulässige Meinungsäußerung, LG Koeln 28 O 703/07 vom 02.02.2011 (LG Köln 28 O 498/07, OLG Köln 15 U 37/08)
Patrick O. Hewer soll Gebrauch der Firma Gewerbezentrale.de unterlassen, 08.07.2005
Keine Chance für Adressbuchbetrüger in Frankreich, Juli 2010
LG Lüneburg verurteilt Adressbuchbetrüger mediaconcept GmbH
www.justizkacke.de